Tiergarten-Mord: Ein Vergleich mit Khashoggi zeigt die Verlogenheit von Politik und Medien auf
Wenn man sich die Reaktionen von Politik und Medien auf den Mord an dem Journalisten Khashoggi und dem Tiergarten-Mord anschaut, wird deutlich, wie doppelzüngig und verlogen Medien und Politik in Deutschland sind. Es gibt zwischen den Morden an Khashoggi und Changoschwili nicht viele Parallelen, denn in dem einen Fall (Khashoggi) ist fast alles klar und […]
Wenn man sich die Reaktionen von Politik und Medien auf den Mord an dem Journalisten Khashoggi und dem Tiergarten-Mord anschaut, wird deutlich, wie doppelzüngig und verlogen Medien und Politik in Deutschland sind.
Es gibt zwischen den Morden an Khashoggi und Changoschwili nicht viele Parallelen, denn in dem einen Fall (Khashoggi) ist fast alles klar und in dem anderen Fall (Changoschwili) ist fast gar nichts bekannt.
Khashoggi war ein angesehener Journalist, der von Mitgliedern des saudischen Geheimdienstes bestialisch ermordet wurde, als er in einem saudischen Konsulat ein Dokument abholen wollte. Saudi-Arabien hat den Mord lange dementiert und immer nur so viel zugegeben, wie ohnehin schon erwiesen war. Am Ende hat Saudi-Arabien die Version präsentiert, eine „Befragung“ sei aus dem Ruder gelaufen. Die westliche Wertegemeinschaft hat diese Version recht klaglos akzeptiert. Die westlichen Reaktionen fielen recht harmlos aus, obwohl ein UNO-Bericht auf knapp 100 Seiten zu dem Schluss kommt, es habe sich um einen geplanten und befohlenen Mord gehandelt und dass auch der saudische Kronprinz Mohamed Bin Salman in die Sache verstrickt sei.
Die Bundesregierung wollte sich zuerst wochenlang gar nicht zu dem Mord äußern und hat dann später wegen dem Mord einen Exportstopp für Rüstungsgüter angekündigt, aber trotzdem werden weiterhin Waffen nach Saudi-Arabien exportiert, so als sei nichts gewesen.
Ganz anders im Fall Changoschwili. Bei dem handelt es sich nicht um einen Journalisten oder politisch verfolgten Oppositionellen, sondern um einen islamistischen Terroristen, der hunderte Unschuldige ermordet hat. Obwohl das den deutschen Behörden bekannt war, lief er in Berlin frei herum.
Als er dann ermordet wurde, gab es sofort Anschuldigungen gegen Russland, freilich ohne irgendwelche Belege vorzulegen. Und als dann am 4. Dezember der Generalbundesanwalt den Fall übernahm, hat die Bundesregierung sofort zwei russische Diplomaten ausgewiesen, weil Russland angeblich nicht bei der Aufklärung des Mordes kooperiert habe.
Gerade die deutschen Vorwürfe sind interessant, ich habe sie mir genauer angeschaut. In dem Artikel vom 4. Dezember habe ich bereits darauf hingewiesen, dass da einiges im Unklaren ist bei der deutschen Position. Es sieht sehr nach einer koordinierten Aktion aus, bei der die Regierung beschlossen hat, den Generalbundesanwalt einzuschalten und gleichzeitig russische Diplomaten auszuweisen, es war wohl eine koordinierte Aktion und nicht etwa das Ergebnis von Ermittlungen des Staatsanwälte.
Diese Behauptung, die ich schon am 4. Dezember aufgestellt habe, bestätigt sich nun. Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen von der Linksfraktion hat eine Anfrage dazu an die Bundesregierung gestellt und unter anderem gefragt:
„Wann hat die Staatsanwaltschaft Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung Justizbehörden der Russischen Föderation durch ein justizielles Rechtshilfeersuchen um Mitwirkung bei der Aufklärung des Mordes an einem Georgier im August 2019 im Berliner Tiergarten ersucht (bitte unter Angabe des Datums die kontaktierten russischen Behörden einschließlich möglicher Fristsetzung zur Reaktion auflisten)“
Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Vorwürfe gegen Russland erfunden waren:
„Für den Bereich der justiziellen Rechtshilfe kann ich Ihnen mitteilen, dass das erste justizielle Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin am 6. Dezember 2019 und das zweite am 10. Dezember 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation übersandt worden ist.“
Beides, also die Frage und die Antwort, lässt sich im Protokoll der Sitzung des Bundestages vom 18. Dezember auf Seite 96 nachlesen.
Die Chronologie ist also folgende: Am 4. Dezember zieht der Generalbundesanwalt den Fall an sich und Deutschland weist zwei russische Diplomaten aus, weil Russland angeblich nicht bei der Aufklärung kooperiert hat. Aber das erste justizielle Rechtshilfeersuchen an Russland erfolgte erst am 6. Dezember, also zwei Tage später.
Die Bundesregierung hat Russland mangelnde Koorperationsbereitschaft vorgeworfen, bevor sie überhaupt offiziell um Kooperation gebeten hat.
Changoschwili wurde am 23. August erschossen. Man fragt sich, warum die deutsche Staatsanwaltschaft sich nicht früher an Russland gewandt hat, immerhin ist der mutmaßliche Täter anscheinend ein russischer Staatsbürger.
Daher bestätigt sich, dass es sich hier um eine politische Aktion handelt, die von den Medien ausgeschlachtet wird, die aber keine faktische Basis hat. Es geht nicht um den Mord, sondern darum, ihn politisch zu instrumentalisieren. Changoschwili hatte viele Feinde, die ihm nach dem Leben getrachtet haben, aber Russland soll beschuldigt werden, ohne dass Belege vorliegen.
Der Täter soll – so wurde in Russland gemeldet – inzwischen nicht mehr im Gefängnis in Moabit sitzen, sondern an einen unbekannten Ort gebracht worden sein, weil er im Gefängnis angeblich um sein Leben fürchtete. Ob es zu einem Prozess kommt, wollen wir mal abwarten. Aber derzeit haben wir einen Täter, über den viel spekuliert und der von den deutschen Behörden versteckt wird und einen erschossenen Terroristen. Nur ein öffentlicher Prozess kann Klarheit bringen. Aber mir drängt sich der Verdacht auf, dass es den nicht geben wird.
Leider ist die Justiz in Deutschland nicht unabhängig, vielmehr ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und muss den Anweisungen der Regierung Folge leisten. Das steht in den Paragraphen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), wenn das für Sie neu ist, lesen Sie die Details bitte hier nach. Dieser Fall macht deutlich, dass hier offensichtlich von der Regierung angeordnet worden ist, den Fall an den Generalbundesanwalt zu übergeben, um dies dann zum Anlass nehmen zu können, die russischen Diplomaten auszuweisen und die entsprechende Medienkampagne gegen Russland loszutreten.
Unabhängig davon, wer den Mord begangen hat, war das ein eindeutig abgekartetes Spiel, bei dem es nicht um den Tiergarten-Mord gegangen ist. Worum tatsächlich ging, kann man nur raten. Aber es liegt nahe, zu vermuten, dass es darum ging, die Atmosphäre vor dem nur fünf Tage später stattfindenden Normandie-Gipfel zum Thema Ukraine zu vergiften.
Während also der Tiergarten-Mord, bei dem es keine gesichert Fakten, aber ein offensichtlich politisch motiviertes und gesteuertes Vorgehen der Bundesregierung gibt, von den Medien zu einer Kampagne gegen Russland benutzt wird, blieb eine solche Kampagne wegen Khashoggi aus. Als am 23. Dezember die Todesurteile gegen die angeblichen Mörder von Khashoggi bekannt gegeben wurden, hat der Spiegel sehr sachlich und ohne großartige Vorwürfe gegen Saudi-Arabien berichtet. Selbst solche Äußerungen der Saudis über die Untersuchung der UNO waren dem Spiegel keinen kritischen Kommentar wert:
„Saudi-Arabien wies den Uno-Bericht als unglaubwürdig zurück. Allein die saudi-arabische Justiz sei für den Fall zuständig, teilte der Staatsminister für Auswärtiges mit. Diese arbeite völlig unabhängig.“
Die Justiz in der absoluten Monarchie Saudi-Arabien ist unabhängig? Das lässt der Spiegel unkommentiert stehen, während er im Fall Changoschwili jede Spekulation aufgreift, um das anti-russische Narrativ zu bedienen, natürlich immer ohne jeden neutralen Beleg.
So funktioniert kritischer „Qualitätsjournalismus“ bei dem ehemaligen Nachrichtenmagazin heute.