„Ukraine-Skandal“: US-Regeln für Whistleblower wurden passend für die Beschwerde verändert
Ob diese Meldung wohl in deutschen Medien erscheinen wird? Die internen Anforderungen an Beschwerden von Whistleblowern in den USA wurden unmittelbar vor der Veröffentlichung der Beschwerde über Trumps Telefonat mit Selensky so verändert, dass sie zugelassen werden konnte. Um nicht alles zu wiederholen, finden Sie hier die Hintergründe des „Ukraine-Skandals“. Die 9-seitige Beschwerde des Whistleblowers […]
Ob diese Meldung wohl in deutschen Medien erscheinen wird? Die internen Anforderungen an Beschwerden von Whistleblowern in den USA wurden unmittelbar vor der Veröffentlichung der Beschwerde über Trumps Telefonat mit Selensky so verändert, dass sie zugelassen werden konnte.
Um nicht alles zu wiederholen, finden Sie hier die Hintergründe des „Ukraine-Skandals“. Die 9-seitige Beschwerde des Whistleblowers finden Sie hier im englischen Wortlaut und hier finden eine Zusammenfassung auf Deutsch.
Schon als ich den Wortlaut der Beschwerde analysiert und die Zusammenfassung geschrieben habe, ist mir aufgefallen, dass die Beschwerde mehr als merkwürdig ist und nichts Neues enthält. Auf der ersten Seite erklärt er (oder sie), dass er sich gerade mal auf etwas über ein „halbes Dutzend“ Quellen im Weißen Haus und der Regierung beruft. Er selbst sei bei all dem, worüber er schreibt, kein direkter Zeuge gewesen. Er berichtet also über das, was er von anderen gehört hat und nicht über etwas, was er aus erster Hand weiß.
Hinzu kommt, dass auf den neun Seiten das fragliche Telefonat zwischen Trump und Selensky nur wenige Absätze auf weniger als einer Seite ausmacht. Danach kommt nur noch eine Zusammenfassung von längst bekannten Meldungen der Presse und die Besorgnis, von der ihm einige „Offizielle“ erzählt haben. Im Grunde enthielt die Beschwerde also Klatsch und Tratsch, den sich Regierungsmitarbeiter beim Kaffee erzählen und viele bekannte Pressemeldungen, aber keine Informationen aus erster Hand.
Das Telefonat selbst war zu dem Zeitpunkt, als die Beschwerde veröffentlicht wurde, schon veröffentlicht worden. Der Whistleblower hat den Inhalt zwar korrekt wiedergeben, aber er hat behauptet, Trump habe Druck auf Selensky ausgeübt, damit die Ukraine die Machenschaften von Joe Bidens Sohn in der Ukraine untersucht. Aus dem Protokoll des Telefongespräch geht zwar hervor, dass Trump darum gebeten hat, aber er hat keinen Druck ausgeübt, im Gegenteil hat er bei Selensky offene Türen eingerannt, denn auch Selensky hat aus innenpolitischen Gründen ein großes Interesse daran, die Korruptionsvorwürfe gegen den ehemaligen Arbeitgeber von Biden junior, den Gaskonzern Burisma, aufzuklären. Den veröffentlichten Wortlaut des Telefons habe ich übersetzt, Sie finden ihn hier.
Zusammenfassend habe wir also folgende Situation: Joe Biden hat 2016 unbestritten die damalige ukrainische Regierung erpresst, um einen Generalstaatsanwalt zu feuern, der wegen Korruption gegen eine Firma und ihren Vorstand, in dem auch sein Sohn saß, ermittelt hat. Biden selbst hat sich damit später öffentlich gebrüstet, wie das Video zeigt. Trump will nun, dass das untersucht wird und hat Selensky darum gebeten. Das wiederum empfinden die US-Demokraten, deren führender Präsidentschaftskandidat Joe Biden ist, als Skandal und wollen deshalb Trump des Amtes entheben.
Die Beschwerde des Whistleblowers wiederum enthält eigentlich nichts interessantes, nachdem der Wortlaut des Telefonates bereits veröffentlicht war, denn abgesehen davon steht in der Beschwerde nur, was der Whistleblower von irgendwem aufgeschnappt hat und eine lange Liste von alten und bekannten Pressemeldungen.
Ich habe mich bei der Analyse also gefragt, warum diese Beschwerde überhaupt von irgendwem zugelassen worden ist und nicht direkt im „Rundordner“ gelandet ist. Und siehe da, es zeigt sich, dass die Anforderungen an Berichte von Whistleblowern im August verändert wurden. Vorher mussten sie Informationen aus erster Hand enthalten, im August (das genaue Datum ist nicht bekannt) wurden die Anforderungen so verändert, dass auch Informationen aus zweiter oder dritter Hand zugelassen wurden.
Zufall oder nicht, aber das Telefonat fand am 25. Juli statt und die Beschwerde trägt das Datum 12. August. Ob die Richtlinien vor oder nach dem 12. August verändert wurden, ist nicht bekannt, aber der zeitliche Zusammenhang ist unbestreitbar.
In der vorherigen Version der Richtlinien konnte man lesen, dass nur Informationen aus erster Hand behandelt werden: „Der Generalinspektor der Geheimdienste („IC IG“, Intelligence Community Inspector General) kann keine Informationen über Fehlverhalten gemäß ICWPA („ICWPA“ Intelligence Community Whistleblower Protection Act) weitergeben, die aus zweiter Hand kommen.“

Im September wurde die neue Richtlinie veröffentlicht, die aber im Dokument als von August gekennzeichnet ist. Dort fehlt jetzt dieser Hinweis, stattdessen muss der Whistleblower nun in einem zugehörigen Fragebogen ankreuzen, ob er seine Informationen „aus direktem, persönlichem Wissen“ oder „von anderen gehört“ hat.

Da der Whistleblower auf den ersten eineinhalb Seiten seiner Beschwerde ausführlich ausführt, dass er kein direkter Zeuge der Vorgänge war, sodern nur davon gehört hat, hat man den Eindruck, die Änderung der Richtlinien wurde pünktlich und maßgeschneidert für seine Beschwerde geschrieben. In dem Bericht wimmelt es von Sätzen wie: „Ich habe Informationen von mehreren US-Regierungsbeamten erhalten„, „Beamte haben mich informiert„, „Beamte mit direkter Kenntnis des Anrufs informierten mich„, „die Beamten des Weißen Hauses, die mir diese Informationen erzählten„, „Ich wurde von Beamten des Weißen Hauses informiert„, „ein Beamter des Außenministeriums hat mir erzählt„, „Ich habe von mehreren US-Beamten gehört„, „Ein Beamter des Weißen Hauses beschrieb diesen Vorgang„, „Basierend auf mehreren Mitschriften dieser Treffen, von denen mir erzählt wurde„, „Habe ich auch von mehreren US-Beamten erfahren“ „US-Offizielle haben das Meeting charakterisiert„, „mehrere US-Offizielle haben mir erzählt“, „Ich habe von US-Offiziellen erfahren„, „außerdem erfuhr ich von US-Offiziellen„, „mehrere US-Offizielle haben mich informiert“
Über diese Dinge, die sich alle, wie gesehen, im Internet auf den offiziellen Seiten der US-Regierung nachprüfen lassen, hat zuerst die US-Internetzeitung The Federalist berichtet. Trump hat diesen Artikel auf Twitter mit den Worten kommentiert: „WOW, sie wurden erwischt. Beendet die Hexenjagd jetzt!“
https://twitter.com/realDonaldTrump/status/1178076844135976966
Was sonst noch passierte: Das US-Außenministerium hat angekündigt, die Ermittlungen gegen Hillary Clinton wieder zu intensivieren. Dabei geht es darum, dass Clinton als Außenministerin geheime Mails auf ihrem privaten und damit unsicheren Mail-Account empfangen hat. Das war ein klarer Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften, der aber kaum zu einer wirklichen Bestrafung führen wird. Die Ermittlungen, so heißt es aus dem US-Außenministerium, hätten nichts damit zu tun, wer im Weißen Haus sitze, das sei ein routinemäßiger, interner Vorgang. Dass man so lange nichts davon gehört hat, liege daran, dass über eine Million Mails von Hand von 130 Mitarbeitern gesichtet werden mussten.
Brisant dabei: Die E-Mail-Affäre von Clinton wurde 2015 öffentlich war auch Thema im Wahlkampf 2016. Zwei Tage vor der Präsidentschaftswahl teilte die damals von Demokraten geleitete Regierung mit, Clinton habe nicht strafrechtlich relevantes getan. Ob dieser Zeitpunkt ein Zufall oder Wahlhilfe der Obama-Regierung für die eigene Kandidatin Clinton gegen den Republikaner Trump war, ist die interessante Frage. Hätte Obama hier Clinton unter Nutzung von Regierungsbehörden geholfen, wäre das sicher gesetzwidrig gewesen.