In Minsk haben die Vertreter der Kontaktgruppe einen wichtigen Fortschritt erzielt. In den deutschen Medien liest man von „unterschiedlichen Auslegungen“ der Einigung. Daher wollen wir uns die Texte einmal anschauen und verstehen, was man da wie auslegen kann.

Dieser Artikel wird kompliziert, denn es geht Details des Abkommens von Minsk und die Steinmeier-Formel, auf die sich die Kontaktgruppe gestern in Minsk geeinigt hat. Aber zum Verständnis der in den nächsten Wochen kommenden Probleme ist es wichtig, diese Details zu verstehen.

Zunächst müssen wir verstehen, worum es bei der Sache überhaupt geht. Es geht um eine Kernfrage im Abkommen von Minsk, nämlich um die Frage, wie der Krieg beendet werden und Kiew wieder die Kontrolle über die Gebiete erlangen kann. Und das ist im Abkommen von Minsk klar geregelt. Ich will daher nun die Schritte aufzeigen, die dafür laut Minsker Abkommen nötig sind.

  1. Es muss ein Gesetz erlassen werden, dass den Gebieten im Osten eine „zeitweilige Selbstverwaltung“ gibt. (Punkt 4 im Minsker Abkommen, hätte schon 2015 geschehen müssen, hat Kiew aber nicht umgesetzt)
  2. Es müssen Kommunalwahlen im Osten stattfinden (Punkt 9 im Minsker Abkommen), auf deren Details sich Rebellen und Kiew in direkten Gesprächen unter Vermittlung der Kontaktgruppe einigen müssen. Nachdem diese Wahlen von der OSZE anerkannt worden sind, wird aus der zeitweiligen Selbstverwaltung eine dauerhafte und Kiew bekommt die Kontrolle über die Gebiete zurück. Das hätte bis Ende 2015 passieren müssen, aber Kiew hat direkte Gespräche mit den Rebellen abgelehnt.

Und nun wird es kompliziert, denn vor den genannte Kommunalwahlen müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die vor allem in Punkt 11 und Anmerkung 1 des Minsker Abkommens geregelt sind. Punkt 11 lautet:

„Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine mit Inkrafttreten einer neuen Verfassung zum Ende des Jahres 2015, die als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk, die mit den Vertretern dieser Kreise abgestimmt ist) enthalten sollte und ebenfalls die Verabschiedung einer Gesetzgebung bis Ende 2015 zum besonderen Status gesonderter Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk entsprechend den Maßnahmen, die in der Anmerkung 1 angegeben sind.“

Kiew muss also vor der Kommunalwahl in einer Verfassungsreform und in seinen Gesetzen die Sonderrechte der Gebiete dauerhaft festschreiben, die dann – wie oben erklärt – schrittweise in Kraft treten. Kiew hat das nicht getan und im September hat der ukrainische Außenminister eine Verfassungsreform abgelehnt.

Das ist das erste Problem. Aber die Details dieser Verfassungsreform und Gesetzgebung sind im Abkommen von Minsk festgeschrieben und müssen vor den Wahlen umgesetzt werden. Sie sind in Anmerkung 1 des Abkommens geregelt. Auf diese Details wollen wir nun auch eingehen:

„Befreiung von Strafe, Verfolgung und Diskriminierung von Personen, in Verbindung mit den Ereignissen, die in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk ihren Platz hatten;“

Es geht also um eine Amnestie für alle Rebellen. Das ist auch in Punkt 5 des Abkommens gesondert geregelt. Und die Amnestie ist unerlässlich, denn warum sollten die Rebellen die Waffen niederlegen, wenn sie befürchten müssen, am nächsten Tag verhaftet zu werden? Außerdem ist eine solche Amnestie notwendig, wenn man eine Versöhnung im Land erreichen möchte. Wie soll es einen Frieden geben, wenn tausende Menschen befürchten müssen, verhaftet werden?

Der nächste Punkt, der in den Gesetzen der Ukraine geregelt werden muss, lautet:

„Recht auf sprachliche Selbstdefinierung;“

Das ist ein ganz heikler Punkt. Die Ukraine ist ein Vielvölkerstaat, in dem jeweils ca. 40 Prozent der Menschen Russisch bzw. Ukrainisch als Muttersprache haben. Die Ukraine hat aber ein Sprachgesetz erlassen, das es verbietet, Russisch als Sprache zu benutzen. Sogar ein ethnisch russischer Arzt darf mit seinem ethnisch russischen Patienten nicht Russisch sprechen, das steht unter Strafe. Das Gesetz ist auch deshalb problematisch, weil viele ethnische Russen kaum Ukrainisch sprechen. Dieses Gesetz wird auch von der OSZE kritisiert und man fragt sich, warum die EU dazu schweigt, denn es verstößt gegen alle Regeln des Minderheitenschutzes, die in der EU gelten.

Das Gesetz ist ein Politikum in der Ukraine und die Nationalisten im Westen des Landes bestehen auf diesem Gesetz, das aber im Osten des Landes gemäß Minsker Abkommen nicht gelten darf. Wie das gelöst werden soll, hat in Kiew noch niemand erklärt.

Außerdem muss die Ukraine den „Organen der Selbstverwaltung“ erlauben, bei der Ernennung von Richtern, Staatsanwälten etc. mitzuwirken. Besonders heikel wird, dass die Gebiete im Osten das Recht haben sollen,

„Abkommen bezüglich der ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk abzuschließen“

Das betrifft die Frage der Kontakte mit Russland. In den Gebieten leben ethnische Russen mit familiären Bindungen nach Russland. Sie wollen in den Kontakten nach Russland nicht beschränkt werden, auch wirtschaftlich nicht. Das ist vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommens der Ukraine mit der EU hochkompliziert und setzt ganz sicher detaillierte Verhandlungen voraus. Darüber wurde aber anscheinend noch nicht einmal gesprochen.

Das waren nur die wichtigsten Punkte in Anmerkung 1 des Minsker Abkommens, es gibt noch ein paar andere.

Man sieht also, dass es noch eine Menge Arbeit gibt, bevor die Voraussetzungen für die Kommunalwahlen erfüllt sind, die wiederum Voraussetzung dafür sind, dass die Rebellen die Waffen niederlegen und Kiew wieder die Kontrolle über die Gebiete bekommt.

Hinzu kommt, dass dort noch immer Krieg herrscht. Der muss vorher beendet werden. Wie sonst sollen dort freie Wahlen stattfinden, bei denen auch Kandidaten aus Kiew antreten können? Und hier kommt die Steinmeier-Formel ins Spiel.

Es soll an genau definierten Frontabschnitten mit einem Abzug der Truppen begonnen werden. Ansonsten wird in der Steinmeier-Formel noch einmal festgeschrieben, dass am Wahltag eine zeitweilige Selbstbestimmung für die Gebiete in Kraft tritt. Wenn die OSZE danach erklärt, dass die Wahlen im großen und ganzen ihren Standards entsprochen haben und auch die Kontaktgruppe und die Ukraine das anerkennen, tritt die dauerhafte Selbstbestimmung in Kraft.

Aber gemäß dem Minsker Abkommen müssen vorher alle oben genannten Punkte erfüllt sein. Und das ist nun das Problem, vor dem Kiew steht. Wenn Selensky alle oben genannten Punkte erfüllt, dürfte er mit Aufständen der Nationalisten im Westen des Landes konfrontiert werden. Gar nicht zu reden von den offenen Neonazis, die schwer bewaffnet in den sogenannten „Freiwilligenbatallionen“ im Osten des Landes organisiert sind. Sollte Selensky das umsetzen, kann das einen Putsch gegen ihn oder einen weiteren Bürgerkrieg bedeuten.

Vor diesem Hintergrund muss man die ersten Reaktionen in Kiew sehen, die auf die Einigung auf die Steinmeier-Formel folgten. Übrigens der Vollständigkeit halber: Es gab keine feierliche Unterschrift unter die Steinmeier-Formel, vielmehr haben alle Parteien einen gleichlautenden Brief unterschrieben und der OSZE übergeben, der die Steinmeier-Formel anerkennt. Schon die Tatsache, dass Kiew keine öffentliche Unterschrift leisten wollte, zeigt, wie explosiv die Lage in Kiew bei dem Thema ist.

Die russische Zeitung Kommersant hat Fotos aller vier gleichlautenden Erklärungen veröffentlicht, die die vier Mitglieder der Kontaktgruppe unterschrieben haben. Jeder kann den Inhalt also nachlesen.

Während die selbsternannten Republiken Donezk und Lugansk in einer gemeinsamen Erklärung darauf hingewiesen haben, welche Rechte ihnen nun gemäß Minsker Abkommen in ukrainischen Gesetzen eingeräumt werden müssen, bevor es zu Wahlen kommt (nämlich die oben genannten), ist die Reaktion in Kiew eine andere: In Kiew haben Nationalisten vor dem Amtssitz von Selensky und in anderen westlichen Landesteilen sofort gegen die Steinmeier-Formel demonstriert. Und Vertreter der Parteien von Ex-Präsident Poroschenko und der ehemaligen Premierministerin Timoschenko haben sich den Nationalisten angeschlossen und die Formel als „Kapitulation gegenüber Russland“ bezeichnet.

Die nächsten Tage in Kiew dürften also turbulent werden.

Die deutschen Medien lassen jedoch all diese Details weg und zitieren im Großen und Ganzen nur eine Aussage von Präsident Selensky: „Es wird keine Wahlen unter vorgehaltenen Sturmgewehr-Läufen geben.“

Dem kann man nicht widersprechen. Und das fordert auch niemand. Aber damit die Waffen niedergelegt werden können, muss die Ukraine die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, am wichtigsten ist wahrscheinlich die Generalamnestie. Sonst legt niemand die Waffen nieder und – da hat Selensky recht – es können keine Wahlen stattfinden.

Die Frage ist also, ob Kiew tatsächlich die Voraussetzungen für die Wahlen schafft und vor allem, ob Selensky dabei die Nationalisten im Zaum halten kann.

Da es in der Rada heute selbst in Selenskys eigener Partei massive Gegenstimmen gegen die Umsetzung der Steinmeier-Formel und vor allem der Amnestie gab, hat Selensky die Unterschrift schon mal als „technischen Schritt“ auf dem Weg zu einem Gipfeltreffen des Normandie-Formates heruntergespielt.

Ob man die komplexen Probleme so lösen kann?

PS: Für den Spiegel berichtet Christina Hebel aus Moskau, die ich nur noch die „Lügenbaronin des Spiegel“ nenne, weil sie in einem Artikel offen gelogen hat und nachdem ich in einem eigenen Artikel die Lüge nachgewiesen habe, hat der Spiegel seinen Artikel heimlich verändert, ohne den Leser darauf hinzuweisen, dass da zunächst eine dreiste Lüge veröffentlicht war.

Frau Hebel hat nun zu der Steinmeier-Formel geschrieben und wieder gelogen. Sie schreibt zu den Motiven von Russland:

„Russland fordert dagegen, erst Wahlen abzuhalten, dann alles andere zu klären. Es löst damit die politische von den sicherheitspolitischen Fragen.“

Das ist nicht wahr. Das russische Staatsfernsehen schrieb:

„Dennoch können vier Punkte, die in der „Formel“ vorgesehen sind, in diesen „Papieren“ festgehalten werden. Das sind sie:
1. Waffenruhe im Donbass.
2. Truppenentflechtung.
3. Verabschiedung eines Amnestiegesetzes durch die Rada für die Konfliktparteien.
4. Abhaltung von Kommunalwahlen unter der Schirmherrschaft der OSZE. „

Man sieht also ganz klar, dass auch Russland als erstes eine Waffenruhe und einen Abzug der Truppen fordert, bevor es um das Amnestiegesetz und die Wahlen geht. Frau Hebel lügt ihre Leser wieder einmal offen und ungeniert an.

Aber das kennen wir ja schon von ihr.