Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr-Tornados ist vom Bundestag um ein halbes Jahr verlängert worden und die deutschen Medien verstecken das (bisher jedenfalls) sehr gut vor ihren Lesern.

Ich habe einen Spiegel-Artikel über die Lage in Syrien gelesen, der nicht sonderlich interessant war und als ich das Fenster gerade schließen wollte, stolperte ich über den letzten Absatz:

„Unterdessen beschloss der Bundestag, dass sich die Bundeswehr noch bis zum 31. März 2020 mit „Tornado“-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen am Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien und im Irak beteiligen wird. Danach soll der Einsatz der in Jordanien stationierten Flieger beendet werden.“

Das tun die Medien gerne. Sie schreiben über etwas banales und am Ende, das kaum noch jemand liest, kommt plötzlich die interessante Nachricht. Man kann den Medien nicht vorwerfen, sie hätten nicht berichtet. Ist ja nicht ihre Schuld, wenn der Leser den Artikel nicht zu Ende liest.

Zuerst dachte ich, nur der Spiegel hätte seinen Lesern die Verlängerung des Syrien-Einsatzes vorenthalten, aber eine Google-Suche ergab, dass der gesamte Mainstream in Deutschland es offensichtlich nicht wichtig findet, dass die Bundeswehr ein weiteres halbes Jahr einen völkerrechtswidrigen Militäreinsatz führt.

Besonders interessant ist, dass es bisher (24. Oktober ca. 22.00 Uhr) in keiner Zeitung einen eigenen Beitrag darüber gibt. Es wird lediglich die dpa-Meldung dazu veröffentlicht:

„Die Bundeswehr beteiligt sich noch bis zum 31. März 2020 mit «Tornado»-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien und im Irak. Danach soll der umstrittene Einsatz der in Jordanien stationierten Flieger beendet werden. Das beschloss der Bundestag mit relativ knapper Mehrheit. 343 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen, drei enthielten sich. Um ein ganzes Jahr wurde mit dem Votum die Ausbildung von Soldaten im Irak durch die Bundeswehr verlängert.“

So steht es zum Beispiel bei der „Zeit“ mit dem Zusatz:

„Diese Meldung ist Teil des automatisierten Nachrichten-Feeds der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die dpa ist eine Nachrichtenagentur, die Medien mit selbst recherchierten und formulierten Meldungen zu aktuellen Ereignissen beliefert.“

Auch beim Stern findet sich wortgleich lediglich die Meldung der dpa. Mehr Meldungen dazu habe ich zu diesem Zeitpunkt (ca. 22.00 Uhr am 24. Oktober) nicht gefunden, obwohl die Meldung schon fünf Stunden alt ist. Lediglich die Tagesschau hat einen zwei-minütigen Beitrag dazu gebracht, dabei aber den Schwerpunkt auf den Einsatz von Bundeswehrausbildern im Irak gelegt.

Dass das Thema nicht an die große Glocke gehängt wird, ist verständlich. Schon im Februar hat Bundesverteidigungsministerin von der Leyen mitgeteilt, der IS sei militärisch besiegt. Gegen wen also fliegen die Tornados der Bundeswehr in Syrien ihre Aufklärungseinsätze, wenn der IS längst besiegt ist? Es heißt, der IS habe dort noch Schläferzellen, nur wird man die nicht mit einem Tornado aus der Luft finden können. Oder sucht die Polizei Terroristen in Deutschland etwa mit Bundeswehr-Tornados?

Offensichtlich richtet sich der Einsatz gar nicht gegen den IS und die Menschen in Deutschland werden von der Regierung angelogen. In den Medien hört man ja vom IS schon lange nichts mehr, im Gegenteil. Jeder denkende Mensch müsste sich die Frage stellen, gegen wen sich die Bundeswehr-Einsätze in Syrien richten und wessen Truppen da mit Aufklärungseinsätzen unterstützt werden sollen. Schließlich konnten wir in den Nachrichten in den letzten Tagen verfolgen, dass sich die USA aus Syrien zurückgezogen haben. Daher meine ich die Frage durchaus ernst: Nachdem die Nato-Länder praktisch nicht mehr in Syrien aktiv sind, was spioniert die Bundeswehr dort aus? Und für wen?

Aber es kommt noch besser. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 20. September 2018 ein Gutachten veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass sogar jeder Abgeordneter, der für diesen Bundeswehreinsatz gestimmt hat, sich strafbar gemacht hat:

Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.

Nun steht dies in dem Gutachten im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an „Vergeltungsschlägen“ der USA gegen Syrien, die damals im Gespräch waren. Aber das ist nicht entscheidend, denn es gilt genauso für jeden anderen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, an dem sich Deutschland beteiligt und für den ein Abgeordneter gestimmt hat. Dazu habe ich nach dem Erscheinen des Gutachtens einen ausführlichen Beitrag geschrieben.

Und die Verletzung des syrischen Luftraums mit Kampfflugzeugen stellt einen Verstoß gegen die territoriale Unversehrtheit Syriens dar. Und wie wir in § 13 VStGB lesen können, gilt das als „Angriffshandlung“, auf die in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe steht:

Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

Und das trifft einwandfrei auf den Tornado-Einsatz zu, denn er verstößt gegen die „territoriale Unversehrtheit“ Syriens. Wer das bestreitet, sollte sich fragen, was er sagen würde, wenn syrische Kampfflugzeuge ohne Erlaubnis der deutschen Regierung über Deutschland tun und lassen würden, was sie wollen. Natürlich ist das „eine Angriffshandlung (…) gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit (…) eines Staates„.

Wer sich jetzt fragt, warum in dieser Sache kein deutscher Staatsanwalt ermittelt, der sei auf diesen Artikel verwiesen, der das in einfachen Worten erklärt.

Man kann also verstehen, warum die Verlängerung des Syrien-Einsaatzes der Bundeswehr bisher nicht an die große Glocke gehängt wurde. Vielleicht wird ja am Freitag in den Medien mehr darüber geschrieben, wir werden sehen. Aber Fakt ist: Der Einsatz stellt völkerrechtlich einen illegalen Angriffskrieg gegen ein souveränes Land dar und so einen Krieg zu beschließen, wird in Deutschland mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Zumindest theoretisch, wenn die Staatsanwälte gegen Politiker ermitteln dürften. Das dürfen sie aber nicht, die Details finden Sie hier.

Jedenfalls gibt es reichlich Gründe für Politik und „Qualitätsmedien“, nicht groß über die Verlängerung des erstens unsinnigen und zweitens illegalen Bundeswehr-Einsatzes zu berichten.