Im Fall Navalny hat Russland bereits vier Rechtshilfegesuche an Deutschland gestellt, die aber keine Antworten auf die gestellten Fragen enthalten haben. Nun hat Deutschland das Spiel auch beim fünften Gesuch Russlands wiederholt.

Im Fall Navalny ist der juristische Streitpunkt folgender: Deutschland behauptet, „zweifelsfrei“ bewiesen zu haben, dass Navalny in Russland mit Nowitschok vergiftet worden ist und fordert von Russland, es müsse in der Sache strafrechtliche Ermittlungen einleiten. Russland hingegen sagt, es habe keinerlei Hinweise für eine Vergiftung gefunden, weshalb es nicht einmal einen Anfangsverdacht gebe, den man in jedem Land der Welt zur Eröffnung eines Strafverfahrens braucht. Daher hat Russland vier Rechtshilfegesuche an Deutschland geschickt und um die Beweise oder zumindest die Untersuchungsergebnisse aus Deutschland gebeten, damit in Russland Ermittlungen aufgenommen werden können.

Deutschland hat alle vier Rechtshilfegesuche in der Sache nicht beantwortet und verweigert die Herausgabe der Untersuchungsergebnisse. Das ist gelinde gesagt ungewöhnlich, weil Deutschland gemäß dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe verpflichtet ist, solche Rechtshilfegesuche umfänglich zu beantworten und sich auch nicht auf die im Abkommen vorgesehenen Ausnahmefälle beruft, in denen eine Antwort abgelehnt werden kann. Eine solche Verweigerungshaltung hat es in den inzwischen über 60 Jahren, in denen das Abkommen gültig ist, noch nie gegeben.

In einem fünften Rechtshilfegesuch hat Russland seine Fragen nun wiederholt, aber Deutschland hat auch dieses Mal die Antwort in der Sache verweigert. Darüber hat die russische Nachrichtenagentur TASS berichtet und ich habe die Meldung der TASS übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Das deutsche Justizministerium erklärte, es habe das fünfte Rechtshilfegesuch der russischen Seite zu Navalny beantwortet

Zuvor hatte der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation gesagt, Deutschland habe sich erneut geweigert, Russland Informationen über die angebliche Vergiftung von Alexej Navalny zur Verfügung zu stellen.

BERLIN, 20. Februar /TASS/. Die deutschen Behörden haben das fünfte Rechtshilfegesuch der russischen Generalstaatsanwaltschaft zu dem Vorfall mit Alexej Navalny beantwortet und sind der Ansicht, dass die bisherigen vier Rechtshilfegesuche in Übereinstimmung mit dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe und deutschem Recht beantwortet wurden. Das teilte ein Vertreter des Bundesjustizministeriums dem Korrespondenten der TASS am Samstag mit.

„Das Bundesjustizministerium steht nach wie vor in Kontakt mit der russischen Generalstaatsanwaltschaft. Das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Januar, das die vorangegangenen vier Rechtshilfegesuche betrifft, wurde beantwortet“, teilte das deutsche Ministerium mit. Es wurde konkretisiert, dass sie der russischen Seite am 11. Februar geantwortet hätten.

Das deutsche Justizministerium erklärte erneut, dass „vier russische Rechtshilfegesuche so weit beantwortet wurden, wie es aus Sicht des Europäischen Abkommen über Rechtshilfe und des deutschen Rechts möglich ist“. Das deutsche Ministerium forderte die russischen Behörden erneut auf, die Geschehnisse um Navalny zu untersuchen und erklärte, die Russische Föderation habe alle dafür notwendigen Daten.

Vorher hatte der Pressedienst der russischen Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls am Samstag berichtet, Deutschland habe sich erneut geweigert, Russland Informationen über die angebliche Vergiftung Navalnys zu geben und das fünfte Rechtshilfegesuch nicht beantwortet. Wie die russische Generalstaatsanwaltschaft betont, „ist es offensichtlich, dass die deutsche Seite unter weit hergeholten Vorwänden de facto den Antworten und für sie unbequemen Fragen ausweicht.“

Am 21. Januar teilte die russische Generalstaatsanwaltschaft mit, dass ein weiteres Rechtshilfegesuch wegen des Vorfalls mit Navalny abgeschickt wurde, in dem die russische Behörde die deutschen Behörden aufforderte, den früheren Gesuchen zu entsprechen. Damals erklärte die Behörde, dass ein großer Teil der Fragen der russischen Ermittlungsbehörden (Verkehrsministerium für den sibirischen Föderalen Bezirk) abgewiesen wurden und die vorgelegten Vernehmungsprotokolle von Navalny und seiner Frau nicht schlüssig waren, was die russische Generalstaatsanwaltschaft aus formalen Gründen als eine vollständige Nichterfüllung der russischen Rechtshilfegesuche angesehen hat.

Insgesamt wurden vom 27. August 2020 bis zum 21. Januar 2021 fünf Rechtshilfegesuche wegen des Vorfalls mit Navalny, der während eines Fluges von Tomsk nach Moskau erkrankt ist, nach Deutschland geschickt.

Ende der Übersetzung