Ich habe die Fakten der erzwungenen Landung des Ryanair-Fluges in Minsk bereits ausgeführt und dabei auch darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle gegeben hat, den Artikel finden Sie hier. Die Tatsache, dass es bereits vergleichbare, ja sogar praktisch identische Fälle gegeben hat, ohne das westliche Politiker und Medien überhaupt darüber berichtet haben, zeigt, dass es sich bei dem jetzt veranstalteten Medienhype um ein politisch motiviertes Theater handelt.

Die russische Nachrichtenagentur TASS hat das Thema ebenfalls aufgegriffen und die vergleichbaren Fälle von erzwungenen Landungen der letzten elf Jahre aufgelistet. Wer möchte, kann über die Fälle selbst recherchieren, was die TASS berichtet, ist alles wahr. Da die deutschen (und generell die westlichen) „Qualitätsmedien“ über die meisten Fälle nicht berichtet haben, braucht man bei der Suche nach Berichten über einige der Ereignisse jedoch Fremdsprachenkenntnisse.

Wie verlogen die Proteste des Westens (und vor allem der Ukraine) über den Vorfall von Minsk sind, zeigt sich daran, dass die Ukraine selbst 2016 genau das getan hat, was die ukrainische Regierung nun als „Staatsterrorismus“ bezeichnet, als es in Minsk passiert ist. Und da die Ukraine 2016 bereits unter der Kontrolle des Westens stand und auch westliche Politiker und Medien sich seinerzeit nicht über das Verhalten Kiews beschwert haben, kann man die Verlogenheit des Westens und sein politisch motiviertes Verhalten besonders deutlich erkennen.

Ich habe die Aufzählung der TASS über ähnliche Fälle übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Am 23. Februar 2010 fingen Kampfjets der iranischen Luftwaffe über dem Persischen Golf eine Boeing 737 Passagiermaschine der kirgisischen Fluggesellschaft Kyrgyz Airways auf dem Weg von Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) nach Bischkek ab und zwangen sie auf dem Flughafen der Stadt Bandar Abbas im Süden des Irans zur Landung. Abdulmalek Rigi, der Anführer der sunnitischen Terrororganisation Jundallah (Soldaten Allahs oder Krieger Allahs), die im Südosten des Irans operiert und im Verdacht steht, Verbindungen zur al-Qaida zu haben, wurde mit einem gefälschten afghanischen Pass aus dem Flugzeug geholt. Nach der Verhaftung von Rigi durfte die kirgisische Maschine nach Bischkek weiterfliegen. Es gab keine Proteste aus Kirgisistan oder anderen Ländern im Zusammenhang mit dem Vorfall. Im Iran wurde Abdulmalek Rigi von einem Gericht wegen Mordes, Raubes und bewaffneter Angriffe der Dschundallah für schuldig befunden. Er wurde zum Tode verurteilt und am 20. Juni 2010 in einem Teheraner Gefängnis erhängt.

Am 2. Juli 2013 landete ein Dassault Falcon 900 Passagierjet der bolivianischen Luftwaffe, der mit dem bolivianischen Präsidenten Evo Morales an Bord aus Moskau kam, außerplanmäßig auf dem Flughafen Wien, Österreich. Der Grund war der Entzug der Überfluggenehmigungen durch die Behörden von Frankreich, Spanien, Italien und Portugal durch ihren Luftraum. Die Entscheidungen dieser Länder standen im Zusammenhang mit dem Verdacht, dass der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowden an Bord des Flugzeugs gewesen sein könnte (er war zuvor von Hongkong nach Russland geflogen; der bolivianische Staatschef schloss nicht aus, dass sein Land erwägen könnte, Snowden politisches Asyl zu gewähren). Nach Angaben der österreichischen Behörden wurde Morales‘ Flugzeug nach der Landung durchsucht. Snowden wurde nicht an Bord gefunden. Bolivianische Vertreter sagten jedoch, es habe keine Durchsuchung gegeben, aber der österreichische Präsident Heinz Fischer habe das Flugzeug betreten, um mit Morales zu frühstücken. Am 3. Juli verurteilte der bolivianische Verteidigungsminister Ruben Saavedra die „für den Präsidenten missbräuchlichen und lebensbedrohlichen Handlungen“ und gab den USA die Schuld an der erzwungenen Landung des Flugzeugs. Am 4. Juli kehrte Evo Morales sicher in sein Heimatland zurück. Bolivien und andere lateinamerikanische Länder verurteilten später den Vorfall und betrachteten ihn als einen Attentatsversuch auf Morales‘ Leben, das eine eklatante Verletzung internationaler Abkommen darstellt. Im September 2013 entschuldigten sich die Behörden in Frankreich, Portugal, Spanien und Italien, woraufhin der bolivianische Führer den Vorfall als beendet bezeichnete. Edward Snowden wurde am 1. August desselben Jahres Asyl in Russland gewährt.

Am 21. Oktober 2016 wurde eine Boeing 737-800-Passagiermaschine der weißrussischen Fluggesellschaft Belavia, die von Zhulyany (Kiew) nach Minsk flog, zur Rückkehr zum Ausgangsflughafen gezwungen. An Bord befanden sich 136 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. 50 Kilometer vor dem Einflug in den weißrussischen Luftraum erhielt der Flugzeugkommandant von der Flugsicherung des Regionalzentrums „Kiew“ ohne jegliche Erklärung die Anweisung zur sofortigen Rückkehr zum Ausgangsflughafen. Laut Belavia wurde der Kommandant des Flugzeuges darüber informiert, dass „bei Nichteinhaltung des Befehls Jäger aufsteigen“ würden. Der ukrainische Geheimdienst dementierte diese Information jedoch später. Nachdem das Flugzeug auf dem Flughafen Zhulyany (Kiew) gelandet war, holten ukrainische Ordnungskräfte einen der Passagiere aus dem Flugzeug: den Journalisten und „Anti-Maidan“-Aktivisten Armen Martirosyan, einen armenischen Staatsbürger, der in Russland lebte. Nach dem Auftanken flog das Flugzeug nach Minsk und landete sicher in der weißrussischen Hauptstadt. Noch am selben Tag wurde Martirosyan von den ukrainischen Gesetzeshütern freigelassen und flog mit dem nächsten Flug nach Minsk. Weißrussland protestierte gegen die Maßnahmen der Ukraine, das Flugzeug gewaltsam zurückholen. Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko entschuldigte sich in einem Telefongespräch mit dem weißrussischen Staatschef Alexander Lukaschenko für den Vorfall.

Das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt

Gemäß Artikel 1 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (unterzeichnet in Chicago am 7. Dezember 1944) haben die Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die volle und ausschließliche Souveränität über den Luftraum über ihrem Hoheitsgebiet. Artikel 3b des Übereinkommens legt fest, dass jeder Staat das Recht hat, ein ziviles Luftfahrzeug zur Landung auf einem bestimmten Flughafen aufzufordern, „wenn es sein Hoheitsgebiet ohne Genehmigung überfliegt oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass es zu einem Zweck benutzt wird, der mit den Zielen dieses Übereinkommens unvereinbar ist.“ Gleichzeitig sieht das Dokument vor, dass die teilnehmenden Länder verpflichtet sind, die Sicherheit des Flugzeugs in jedem Fall zu gewährleisten. Die Flugregeln (Anhang 2 des Abkommens von Chicago) sowie Richtlinien der Fluggesellschaften, die Gesetzgebung der einzelnen Staaten und Rahmenabkommen zur Terrorismusbekämpfung regeln den Umgang mit Informationen über eine mögliche terroristische Bedrohung oder ein direktes Abfangen von Flugzeugen.

Ende der Übersetzung