Medien berichten endlich, was Anti-Spiegel-Leser schon seit Juni 2020 über Korruption in Deutschland wissen
Der Anti-Spiegel hat bereits im Juni 2020 darüber berichtet, dass Korruption für deutsche Abgeordnete legal ist. Nun endlich hat zumindest die Süddeutsche Zeitung das – wenn auch in abgeschwächter Form – auch berichtet. Ich will hier nicht alles wiederholen, sondern nur kurz auf das Problem eingehen. Wenn Sie all das zum ersten Mal lesen, empfehle […]
Der Anti-Spiegel hat bereits im Juni 2020 darüber berichtet, dass Korruption für deutsche Abgeordnete legal ist. Nun endlich hat zumindest die Süddeutsche Zeitung das – wenn auch in abgeschwächter Form – auch berichtet. Ich will hier nicht alles wiederholen, sondern nur kurz auf das Problem eingehen. Wenn Sie all das zum ersten Mal lesen, empfehle ich Ihnen, zum Verständnis den Artikel vom Juni 2020 zu lesen, bevor Sie diesen Artikel zu Ende lesen.
Legalisierte Korruption für deutsche Politiker
Im Juni 2020 hat der Anti-Spiegel aus Anlass der Korruptionsfälle von Amthor, von der Leyen und anderen deutschen Politikern berichtet, dass Korruption für Abgeordnete in Deutschland vollkommen legalisiert wurde, den Artikel finden Sie hier.
In dem Artikel habe ich ausgeführt, dass im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) für Normalsterbliche bei Korruption folgende Paragrafen gelten: 331 (Vorteilsnahme), 332 (Bestechlichkeit), 333 (Vorteilsgewährung), 334 (Bestechung) und 335 (besonders schwere Fälle). Für Abgeordnete gilt jedoch der Paragraf 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Der Paragraf 108e StGB lautet:
„(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.“
Die Zauberworte sind „ungerechtfertigter Vorteil“ und die Frage ist, was ist gerechtfertigt und was ist ungerechtfertigt. Das wird in den Richtlinien der Parlamente geregelt. Und dort heißt es, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte haben dürfen, also Geld annehmen dürfen, wenn sie das nur den Richtlinien des Parlaments entsprechend melden. Damit ist der Vorteil, also die Annahmen von (Bestechungs-)Geld, erlaubt. Und natürlich muss das angenommene Schmiergeld dann noch versteuert werden, sonst droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Aber die Annahme von Schmiergeld ist für Abgeordnete in Deutschland vollkommen legal.
Darüber habe ich wie gesagt schon im Juni 2020 berichtet.
Die Maskenaffäre
Auch aus Anlass der Maskenaffäre habe ich wieder daran erinnert und am 5. März 2021 geschrieben, dass die ganze Maskenaffäre in meinen Augen daher nur ein Medienkampagne war, mit der Abgeordnete daran erinnert werden sollten, wie sie abzustimmen haben. Denn die beiden wegen der Maskenaffäre in den Medien geschlachteten CDU-Abgeordneten Nüßlein und Löbel haben es gewagt, die Corona-Politik der Bundesregierung zu kritisieren und Löbel hat im November sogar gegen die Änderungen des Infektionsgesetzes gestimmt. Meinen Artikel vom 6. März, in dem alle Quellen verlinkt sind, finden Sie hier.
Ich habe das Thema danach noch mehrmals aufgegriffen und immer wieder darauf hingewiesen, dass den betroffenen Politikern keine Strafen drohen, wenn sie die Schmiergelder nur ordnungsgemäß beim Bundestag gemeldet und versteuert haben. Weitere Beispiele für Artikel zu dem Thema beim Anti-Spiegel allein von März und April 2021 finden Sie hier, hier und hier.
Da sich die betroffenen Politiker juristisch gesehen nichts haben zu Schulden kommen lassen und nichts anderes getan haben, als zum Beispiel auch Philipp Amthor, war mir klar, dass die Affäre keine juristischen Folgen haben würde. Daher habe ich in den genannten Artikel die Frage gestellt, warum die Medien die Sache so aufblasen, wenn es sich doch um einen normalen und im Bundestag routinemäßigen Vorgang handelt, wenn sich Abgeordnete von Firmen dafür bezahlen lassen, ihre Kontakte zur Regierung spielen zu lassen.
Kritiker des Anti-Spiegel haben all meine Behauptungen natürlich als Verschwörungstheorien bezeichnet.
Jetzt berichtet die Süddeutsche Zeitung verschämt
Nun sind seit dem Beginn der Maskenaffäre über zwei Monate ins Land gegangen und die Affäre ist wieder weitgehend aus den Medien verschwunden. Und nun – nach über zwei Monaten – ist auch der Süddeutschen Zeitung aufgefallen, dass es den Paragrafen 108e StGB gibt und dass den Betroffenen keinerlei Strafen drohen. Am 5. Mai 2021 hat die Süddeutsche Zeitung das unter der Überschrift „Maskenaffäre: Nüßlein und Sauter könnten straffrei davonkommen“ gemeldet. In der Einleitung konnte man lesen:
„Die Abgeordneten haben durchaus Chancen, die Maskenaffäre ohne Verurteilung zu überstehen. Ihre Erlöse aus den Deals könnten sie dann behalten.“
Die Süddeutsche Zeitung hat in dem Artikel berichtet, dass Paragraf 108e StGB mit seinen Haftstrafen auf die Maskenaffäre möglicherweise nicht anwendbar sei. Na, so eine Überraschung aber auch!
Weiter hat die Süddeutsche Zeitung festgestellt, dass die Abgeordneten das Geld auch behalten dürfen. Noch eine große Überraschung!
Die bayerischen Behörden müssten Sauter die 1,2 Millionen Euro und Nüßlein die 660.000 Euro zurückerstatten, die sie vorher beschlagnahmt haben. Nüßlein stünden zudem noch weitere 540.000 Euro zu, die er nicht erhalten hatte, weil sich zuvor die Generalstaatsanwaltschaft München aufgrund des Korruptionsverdachts eingeschaltet hatte.
Korruption hat System in der deutschen Politik
All das haben Leser des Anti-Spiegel schon vor zwei Monaten gewusst, aber es ist doch nett, dass zumindest ein „Qualitätsmedium“ nach über zwei Monaten mal die Wahrheit berichtet, auch wenn es in dem Artikel der Süddeutschen eher so klingt, als handle es sich um eine Gesetzeslücke.
Wie lange es wohl dauert, bis die Süddeutsche Zeitung und all die anderen „Qualitätsmedien“ berichten, dass das keine Gesetzeslücke ist, sondern dass die Politik sich Korruption mit dem Paragrafen 108e StGB vollständig legalisiert hat?
Aber da die Medien Teil des Systems sind, werden sie niemals die Abschaffung von Paragraf 108e StGB fordern, damit Politiker genauso behandelt werden, wie Normalsterbliche. Der Paragraf ist ja auch wirklich praktisch, denn damit ist fast jeder Abgeordnete medial angreifbar, weil die Medien ihm Korruption vorwerfen können, wenn er mal falsch abstimmt und zum Beispiel gegen die Corona-Politik der Bundesregierung ist.
Mit dem Paragrafen 108e StGB ist den Abgeordneten Tür und Tor geöffnet, sich nach Lust und Laune durch Korruption zu bereichern. Sollten sie dann mal falsch abstimmen, haben die Medien sie „an den Eiern“ und können sie medial an den Pranger stellen, obwohl sie gegen kein Gesetz verstoßen haben. Das ist ein sehr wirksames Druckmittel.
Für Nüßlein, Löbel und Sauter dürfte die politische Karriere wohl beendet sein, aber mit ein paar hunderttausend oder gar Millionen Euro aus der Maskenaffäre werden sie das verschmerzen können und Strafen haben sie keine zu befürchten.
Das gilt auch für alle anderen Beteiligten, denn auch die Geschäftspartner der Abgeordneten dürften aufgrund von Paragraf 108e StGB straffrei davonkommen. Insgesamt handelt es sich um Provisionen und Honorare in Höhe von 11,5 Millionen Euro, wie die Süddeutsche Zeitung noch hinzugefügt hat.
Da soll mal einer sagen, Korruption lohne sich nicht in Deutschland!
Wenn Sie sich für mehr Beispiele für freche Verfälschungen der Wahrheit in den „Qualitätsmedien“ interessieren, sollten Sie Beschreibung meines neuen „Spiegleins“ lesen. Das Buch ist eine Sammlung der dreistesten „Ausrutscher“ der „Qualitätsmedien“ im Jahre 2020 und zeigt in komprimierter Form, wie und mit welchen Mitteln die Medien die Öffentlichkeit in Deutschland beeinflussen wollen. Von „Berichterstattung“ kann man da nur schwer sprechen. Über den Link kommen Sie zur Buchbeschreibung.
https://dev.anti-spiegel.ru/2021/das-neue-anti-spiegel-jahrbuch-ist-da/