In dem Navalny-Film gab es ein Detail, das bisher für Fragezeichen gesorgt hat: Navalnys „Kronzeuge“ Kolesnikow, auf dessen Informationen der Film beruht, und der in dem Film ausführlich zu Wort kommt. Nun kommt ausgerechnet von der Schweizer Staatsanwaltschaft die Information, dass Kolesnikow lügt.

Der Film von Navalny beruht im Grunde auf einer zehn Jahre alten Geschichte. Damals hat ein Geschäftsmann namens Kolesnikow in einem offenen Brief über den Bau, Putins Verbindungen damit und über Korruptionsgelder berichtet, mit denen „Putins Palast“ angeblich finanziert wird. In seinem aktuellen Film berichtet Navalny also nichts Neues, es ist alles seit zehn Jahren bekannt und die deutschen Medien haben damals auch schon darüber berichtet.

Die große Frage war aber, wie die Geschichte nach dem offenen Brief von 2011 weitergegangen ist und da sind alle meine Recherchen ins Leere gelaufen. Der Grund ist, dass es dazu bisher nichts zu finden gab, obwohl die Sache nicht geheim ist. Man muss nur wissen, wo man nachfragen muss. Das gleiche Problem hatte offenbar auch das russische Fernsehen, denn am Sonntag hat der Moderator der russischen Sendung „Nachrichten der Woche“ berichtet, dass auch dort niemand darauf eine Antwort wusste. Also hat sich das Fernsehen an die russische Staatsanwaltschaft gewandt und eine offizielle Anfrage gestellt.

Und siehe da: Der offene Brief hatte ein Nachspiel, aber ein anderes, als man erwartet hätte und eines, das den Medien entgangen ist. Da die Vorwürfe von Kolesnikow lauteten, Putin habe Konten mit Korruptionsgeldern im Ausland, unter anderem in der Schweiz, hat sich die Schweizer Bundesanwaltschaft eingeschaltet und alle Konten der von Kolesnikow genannten Personen eingefroren und Ermittlungen eingeleitet. Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat aber nichts gefunden, keine Hinweise auf Korruption oder andere illegale Geschäfte und keine Spur von Putin in der Sache. Das Verfahren wurde eingestellt.

Die russische Staatsanwaltschaft hat die Schweizer Unterlagen für seine eigenen Ermittlungen in Fall erhalten und sie als Antwort auf die Anfrage des russischen Fernsehens herausgegeben. In dem Beitrag des russischen Fernsehens wird aus diesen Unterlagen zitiert und sie werden auch gezeigt. Da sie auf Deutsch sind, kann jeder sie in dem Beitrag des russischen Fernsehens sehen und im Original lesen. Daher habe ich den Beitrag des russischen Fernsehens übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Der Skandalfilm, in den Navalny wie eine Puppe eingebaut wurde, um hier labile Seelen zu verunsichern, wurde in Deutschland gedreht. In dem Film teilt ein gewisser Sergej Kolesnikow gegen unseren Präsidenten aus und beschuldigt ihn aller möglichen Todsünden.

Wie im Gesetz vorgesehen, hat unser Sender offiziell einen Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft von Russland gestellt und erhielt eine unerwartete Antwort. Unerwartet in dem Sinne, dass man sich unwillkürlich fragt: Warum wissen wir alle bisher nichts über die Ereignisse und Fakten, die in dieser Antwort enthalten sind? Schließlich enthält sie keine Geheimnisse, dafür aber sehr wichtige Informationen.

Wer ist Sergej Kolesnikow, der heute in Estland lebt? Er ist ein russischer Geschäftsmann aus den 90er Jahren. Offenbar ein umtriebiger, gieriger und skandalträchtiger Mann, der seine Partner – nach deren Angaben – betrogen hat, ihr Geld gestohlen hat und geflohen ist. Bei der Flucht ins Ausland nutzte er einen gekauften – also im Grunde gefälschten – Pass eines EU-Staates. Bei dem Versuch, sich vor strafrechtlicher Verfolgung retten, beging er offen Verrat und rannte in die amerikanische Botschaft und begab sich in die Hände der US-Geheimdienste.

Könnten die einen solchen „Klienten“ ablehnen? Lustige Frage, er war für sie wie Zuckerguss. Von da an war Kolesnikow kein Krimineller mehr, sondern ein Agent. Es ist nicht verwunderlich, dass sich für ihn unter diesem Schutz der Schengen-Raum geöffnet hat und dass die Presse begann, sich für ihn zu interessieren. Aber die Amerikaner haben Kolesnikow benutzt.

Das war im Sommer 2014, unmittelbar nach der Wiedervereinigung der Krim mit Russland, wonach der Westen Putin ganz besonders gehasst hat. Eines kam zum Anderen. Kolesnikows verkündete öffentlich, dass Putin der Nutznießer einer Offshore-Gesellschaft sei, die sich mit Korruption die Taschen füllt. Dabei soll der Löwenanteil der auf diese Weise erhaltenen Gelder Putin gehören, das Geld wird ins Ausland abgezogen und dann in seinem eigenen Interesse verwendet, unter anderem für den Bau des „Palastes in Gelendschik.“

Nach diesen öffentlichen Äußerungen nahm die Geschichte aber eine wirklich ernste Wendung. Am 21. Juli 2014 eröffnete die Bundesanwaltschaft der Schweiz ein Strafverfahren nach Paragraph 305 Abs. 2 des Schweizer Strafgesetzbuches (Geldwäsche). Die Bundesanwaltschaft hatte den klaren Wunsch zu untersuchen, ob es in dieser Geschichte Korruption und Rechtsverstöße gab und ob all dies mit dem Präsidenten Russlands zu tun hatte. Das war der wahre Sinn und Zweck der Untersuchung. Doch der Fall verlief unerwartet, anders als es zunächst nach den öffentlichen Anschuldigungen von Kolesnikow schien.

Die Schweizer Ermittler arbeiteten gewissenhaft und professionell. Und die Schweizer Bundesanwaltschaft steht nicht in dem Verdacht, voreingenommen zu sein oder übertriebene Sympathie für Russland und seine Führung zu empfinden. Es besteht also kein Zweifel an der Objektivität der Untersuchung.

Haben die Schweizer versucht, Kolesnikows ursprüngliche Aussagen zu bestätigen oder wollten sie wirklich die Wahrheit finden? Auf jeden Fall haben sie sich sehr angestrengt. Die Bankkonten aller an dem Fall Beteiligten wurden gesperrt, Dokumente beschlagnahmt und geprüft und Verhöre durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Informationen an die Generalstaatsanwaltschaft Russlands übermittelt, die ebenfalls eine Vorermittlung durchführte.

Was haben die Schweizer gefunden? Nichts! Alle gesammelten Materialien zeigten, dass die in den Fall verwickelten Personen – trotz ihrer Streitigkeiten untereinander – weder gegen die Gesetze der Schweiz noch gegen die Gesetze Russlands verstoßen haben. Es gibt keine Beweise für korrupte Verbindungen zur russischen Führung, die Beteiligten haben ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und Ausrüstung im Ausland gekauft und sie vollständig und zu marktüblichen Preisen nach Russland geliefert. Das gesamte Geld, das sie dabei legal verdient haben, haben sie dann für ihre eigenen Interessen verwendet, einschließlich Investitionen in Projekte in Russland. Das gesamte Geld!

Und was ist dann mit Kolesnikows öffentlicher Aussage, dass das von denen verdiente Geld für Putin persönlich und für seinen „Palast in Gelendschik“ bestimmt war? Auch nichts! Während des Strafverfahrens hat Kolesnikow seine Aussagen zurückgezogen. Es nämlich das eine, mit Amerikanern zu sprechen und Aussagen vor der Presse zu machen, aber es ist etwas ganz anderes, unter Eid in einem Strafprozess auszusagen. Und sein erfahrener und pflichtschuldiger Schweizer Anwalt sagte Kolesnikov leise ins Ohr, dass in der Schweiz auf Meineid Gefängnis steht. Ohne Beweise für seine Anschuldigungen sah Kolesnikow offensichtlich der Perspektive entgegen, ins Gefängnis zu wandern. So kam es zu diesem offiziellen Schreiben von Kolesnikows Anwalt Johannes Blinke an die Schweizer Bundesanwaltschaft am 13. Januar 2015:

„Herr Putin war jedenfalls nach Kenntnis meines Mandanten nie als Aktionär vorgesehen (…) Ob Putin jemals Geld überwiesen oder für ihn sichergestellt wurde, entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten“, schrieb Blinke.

Am Ende wurden keine korrupten Verbindungen mit Russland aufgedeckt. Alle Bankkonten der Verdächtigen wurden freigegeben. Auch dies ist aus dem Material des Falles der Schweizer Staatsanwaltschaft. Ein Zitat aus der Einstellungsverfügung der Strafuntersuchung der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2015:

„Damit erweisen sich weitere Beweiserhebungen als aussichtslos und der Tatverdacht ist nicht erhärtbar. Das Verfahren gegen die Beschuldigten ist daher in Anwendung von Art. 319 Abs 1 lit a des StPO einzustellen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten in Höhe von CHF 21.490,90 (Gebühr CHF 15.000 und CHF 6.490,90 Auslagen) in Anwendung von Art. 423 StPO durch die Bundeskasse zu tragen.“

Die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Prüfung, einschließlich der Untersuchung der Schweizer Kriminalermittlungen, zeigte, dass das Anwesen in Gelendschik seit Beginn des Baus und während seiner gesamten Existenz nie dem Präsidenten Russlands und seinen nahen Verwandten gehörte und derzeit nicht gehört.

Aber jetzt ziehen die Amerikaner diesen „Stich“ ans Licht und vertonen ihn mit der Stimme Navalnys als Trickfilm über die nicht existierenden Innenräume des „Palastes“. Eine echte Informations-Spezialoperation. Der Agent Navalny liest den für ihn geschriebenen Text ab und der Agent Kolesnikow tritt mit seinen Vorwürfen auf, die er bereits 2015 selbst bestritten hat.

Ist das damit erledigt? Ich glaube nicht. Russland und Putin werden weiterhin angegriffen. Das bedeutet, dass wir so etwas auch weiterhin erleben werden, es ist de facto Sabotage. Das ist unerfreulich, aber anscheinend ist es notwendig, sich daran zu gewöhnen, damit die Bevölkerung eine Immunität gegen solche Infektionen entwickelt. Aber vielen Dank für diese Impfung.

Ende der Übersetzung

Ob die deutschen „Qualitätsmedien“ wohl darüber berichten, dass Navalnys einzige Quelle für das Video über „Putins Palast“ schon 2015 alle seine Vorwürfe selbst bestritten hat? Es wäre doch ein Leichtes für sie, bei der Schweizer Bundesanwaltschaft nachzufragen.