Navalny hat mitgeteilt, am Sonntag nach Russland zurückkehren zu wollen, wo gegen ihn jedoch ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen vorliegt. Daher dürfte er nach aller Wahrscheinlichkeit bei der Einreise an der Grenze verhaftet werden. Und was passiert dann?

Navalny ist in Russland vorbestraft und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine seiner Bewährungsauflagen ist es, sich zweimal pro Monat bei der Polizei zu melden, was er wegen seiner medizinischen Behandlung in Deutschland nicht tun konnte. Das jedoch ist nicht das Problem, denn die russischen Behörden haben anerkannt, dass er sich wegen der medizinischen Behandlung im Ausland nicht persönlich in Moskau bei der Polizei melden konnte. Allerdings ist Navalny mittlerweile wieder gesund und nachdem das offiziell von der Charité bestätigt wurde, er sich aber nicht bei der Polizei gemeldet hat, wurde in Russland ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen gegen ihn erlassen. Details finden Sie hier.

Im Spiegel klingt das so:

„Nawalny soll demnach vor einer Gerichtsverhandlung festgenommen werden, an der er teilnehmen soll. Hintergrund ist ein angeblicher Verstoß gegen die Bewährungsauflagen einer Haftstrafe, zu der Nawalny 2014 verurteilt worden war. Die russischen Justizbehörden hatten beantragt, Nawalnys Bewährungsstrafe in eine echte Haftstrafe umzuwandeln, weil er die Auflage, sich regelmäßig persönlich bei den Behörden zu melden, missachtet habe. Ein Gerichtsprozess dazu ist am 29. Januar geplant.“

Der Spiegel arbeitet hier wieder mit geschickten und suggestiven Formulierungen, wenn er zum Beispiel von einem „angeblichen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen“ spricht. Daran ist aber nichts angebliches, denn die Auflagen waren wegen seiner medizinischen Behandlung ausgesetzt. Nachdem die Charité in einem Fachartikel über seine Behandlung im Fachmagazin „The Lancet“ aber ausführlich berichtet hat, Navalny habe seit dem 12. Oktober keine Symptome mehr, sei also genesen, entfiel der Grund für die Aussetzung der Bewährungsauflagen. Da er trotzdem in Deutschland geblieben ist, anstatt nach seiner Genesung umgehend wieder nach Moskau zu kommen und sich bei der Polizei zu melden, hat er gegen die Auflagen verstoßen. Spiegel-Leser erfahren diese Details nicht, sie erfahren stattdessen etwas von einem „angeblichen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen.“

Weiter steht im Spiegel:

„Zuletzt war der Oppositionelle einer Aufforderung aus dem Dezember nicht gefolgt, sich binnen weniger Tage persönlich im Büro der Behörde zu melden. Nawalny teilte dazu mit, die Bewährungsstrafe habe bereits am 30. Dezember 2019 geendet.“

Es stimmt, dass seine Bewährungsstrafe am 29. Dezember 2019 ausgelaufen ist (nicht am 30. Dezember), das geht auch aus der Veröffentlichung der russischen Strafverfolgungsbehörden hervor. Aber Navalny hat seit seiner Genesung Ende Oktober 2019 gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und da galt die Bewährungsstrafe noch, aber auch das erfährt der Spiegel-Leser nicht.

Was bedeutet das?

In der Begründung für den Haftbefehl gegen Navalny wird auf seinen aktuellen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen ausführlich eingegangen und es wird auch erwähnt, dass er schon früher einige Male gegen sie verstoßen habe. Der recht lange Text endet mit folgendem Absatz:

„Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen der böswilligen Verstöße und geleitet vom Grundsatz der Verantwortung und den gesetzlichen Anforderungen, die ohne Ausnahme für alle Bürger der Russischen Föderation gelten, ist die Behörde verpflichtet, alle Maßnahmen zur Verhaftung gegen Nawalny wegen der Verletzung der Auflagen zu ergreifen, bis das Gerichts über die Umwandlung der Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe entschieden hat.“

Dem kann man nur schwer widersprechen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Die westliche Propaganda mag behaupten, das sei in Russland anders, aber in diesem Fall ist die Sache eindeutig: Navalny hat gegen seine Auflagen verstoßen und wie soll man einem normalen Russen erklären, dass für Navalny andere Regeln gelten, als für Normalsterbliche, die auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden? Schon deshalb haben die russischen Behörden gar keine andere Wahl, als Navalny erst einmal zu verhaften.

Aber es ist vorhersehbar, wie Politik und Medien im Westen reagieren werden. Sollte Navalny am Sonntag tatsächlich verhaftet werden, wenn er in Russland landet, dürfte es einen Aufschrei im Westen geben. Natürlich werden die Leser im Westen von den Hintergründen nichts erfahren, wie wir schon an dem aktuellen Spiegel-Artikel sehen können.

Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. Aber eine harte Strafe ist schon aufgrund der Tatsache, dass seine Bewährungsstrafe kurz vor dem Ende stand, nicht zu erwarten. Sollte Navalny nicht bis zur Gerichtsverhandlung gegen Kaution auf freien Fuß kommen, droht ihm also erst einmal eine zweiwöchige Haft bis zur Gerichtsverhandlung. Auch ein Freispruch ist dabei denkbar, denn seine vorherigen Verstöße gegen die Bewährungsauflagen sind ja auch folgenlos geblieben.