Ich habe 2019 einen Artikel über die atomaren Abrüstungsverträge geschrieben, den ich bis heute verlinke, wenn es um das Thema geht. Da sich in den vier Jahren, seit ich den Artikel geschrieben habe, aber einiges ereignet und geändert hat, wurde es Zeit für eine Aktualisierung des Artikels.

Im Kalten Krieg, als sich West und Ost gegenseitig mit atomarer Vernichtung bedrohten war die Angst vor einem Atomkrieg real. Daher wurden Abrüstungsverträge geschlossen, die jedoch heute fast alle nicht mehr existieren, was die Gefahr eine Atomkrieges heute sogar noch größer macht.

Früher gab es drei wichtige Abrüstungsabkommen: Den ABM-Vertrag, den INF-Vertrag und die Serie der START-Verträge. Nun schauen wir uns nun an, worum es in den Verträgen ging und was aus ihnen geworden ist.

Der ABM-Vertrag

Der ABM-Vertrag (Anti-Ballistic Missile Treaty, Vertrag über die Begrenzung von antiballistischen Raketenabwehrsystemen), regelte das Verbot einer strategischen Raketenabwehr und wurde schon 1972 abgeschlossen. Der Hintergrund war, verhindern zu wollen, dass eine Seite sich der (falschen) Illusion der Unverwundbarkeit hingeben und so versucht sein könnte, einen Atomkrieg zu beginnen, in der Hoffnung, ihn gewinnen zu können. Das Gleichgewicht des Schreckens sollte aufrecht erhalten werden, denn es garantierte den Frieden im Kalten Krieg. Die perverse, aber funktionierende Logik war, dass keine der Seiten einen Krieg beginnen würde, wenn sie wüsste, dass derjenige, der zuerst schießt, garantiert als zweiter vernichtet werden würde.

Diese Logik hat im Kalten Krieg funktioniert und die Welt damals, trotz aller Spannungen, vor einem Dritten Weltkrieg bewahrt. Der ABM-Vertrag war dazu eine wichtige Säule, denn er verbot es den Supermächten, sich mit Abwehrsystemen gegen einen Atomkrieg zu schützen.

Die USA haben den ABM-Vertrag 2002 einseitig gekündigt. Damals war Russland schwach, und die USA meinten, sie müssten keine Rücksicht mehr auf Moskau nehmen. Sie entwickelten ihre strategische Raketenabwehr (offiziell gegen den Iran und Nordkorea), die sie dann aber fern ab dieser Länder an der Grenze zu Russland aufstellten. Heute sind die Anlagen mit den angeblichen „Abwehrraketen“ in Rumänien und Polen stationiert.

„Abwehrrakete“ klingt harmlos, in Wirklichkeit handelt es sich dabei um ein Angriffssystem. Der Sinn dieser „Abwehr“ ist es, einen Erstschlag gegen Russland zu führen in der Hoffnung, den dann schwachen russischen Gegenschlag mit der Raketenabwehr weitgehend abfangen zu können.

Die Raketenabwehr mit ihren wenigen Raketen bietet hingegen keinerlei Schutz gegen einen Erstschlag der Russen, der mit Hunderten oder Tausenden Raketen erfolgen würde. Aber vor einem Gegenschlag mit einigen Dutzend übrig gebliebenen Raketen erhoffte man sich einen gewissen Schutz.

Die perverse Logik des Kalten Krieges war damit noch perverser geworden, denn nun konnten einige Hardliner in den USA tatsächlich der Illusion verfallen, ein Atomkrieg sei gewinnbar.

Ein weiteres Problem ist, dass die Raketenabwehr nicht nur zur Verteidigung, sondern auch zum Erstschlag selbst genutzt werden kann. Der Grund liegt in den Startvorrichtungen der Raketenabwehr. Es handelt sich dabei um die MK-41, die auch auf Schiffen zum Abschuss der Tomahawk-Raketen verwendet wird. Damit können die USA mit der „Raketenabwehr“ nicht nur Abwehrraketen abfeuern, sondern auch atomar bestückte Tomahawk-Marschflugkörper.

Das macht die „Raketenabwehr“ zu einem vollwertigen Angriffssystem. Außerdem war das dazu noch ein klarer Verstoß gegen den INF-Vertrag, denn die Aufstellung solcher Startrampen an Land waren laut diesem Vertrag unmissverständlich untersagt. Zum INF-Vertrag, den die USA inzwischen auch gekündigt haben, womit sie indirekt bestätigt haben, die „Raketenabwehr“ mit solchen Angriffsraketen bestücken zu wollen, kommen wir gleich noch.

Russland schon 2002, als die USA den ABM-Vertrag gekündigt haben, angekündigt, asymmetrisch zu reagieren und Raketen zu entwickeln, die eine Raketenabwehr umgehen können.

Russland war damals pleite und lag am Boden, die USA hatten die Russen nicht ernst genommen. Wie wir heute wissen, war das ein Fehler. Inzwischen hat Russland gezeigt, dass es sein Wort gehalten hat, denn als Reaktion auf die Kündigung des ABM-Vertrages hat Russland seine Hyperschallraketen entwickelt, die für keine Raketenabwehr erreichbar sind.

Die Kündigung des ABM-Vertrages durch die USA und die Aufstellung der Raketenabwehr haben sich als Milliardengrab erwiesen, weil sie gegen die Hyperschallraketen machtlos ist. Außerdem haben die USA die Welt dadurch unsicherer gemacht.

Der INF-Vertrag

Der zweite wichtige Abrüstungsvertrag war der schon erwähnte INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces, Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) aus dem Jahr 1987, der das Verbot von landgestützten atomaren Kurz- und Mittelstreckenraketen regelte. Der Hintergrund war die Stationierung der sowjetischen SS-20-Raketen in der DDR in den 1970er Jahren, die ganz Westeuropa innerhalb weniger Minuten erreichen konnten. Der Westen reagierte mit dem NATO-Doppelbeschluss und der Stationierung der amerikanischen Pershing-Raketen. In Verhandlungen wurde dann erreicht, dass beide Seiten komplett auf derartige landgestützte Raketen verzichteten und diese vernichtet wurden.

Allerdings ging es eben nur um landgestützte Raketen, weshalb zum Beispiel die Tomahawk-Marschflugkörper der USA nicht gegen den Vertrag verstoßen, weil sie nicht von Land, sondern von Flugzeugen oder Schiffen abgefeuert werden. Übrigens wurden die Tomahawks ursprünglich für den Einsatz mit Atomwaffen entwickelt. Die Russen hatten nichts Vergleichbares und haben erst vor einigen Jahren mit dem „Kalibr“-Marschflugkörper ein gleichartiges Waffensystem in ihre Arsenale aufgenommen, die genau wie die Tomahawk von Flugzeugen, Schiffen und U-Booten, aber nicht von Land aus abgeschossen werden können.

Der INF-Vertrag war vor allem für Europa extrem wichtig, weil Kurz- und Mittelstreckenraketen keine Gefahr für die USA darstellen, die weit genug entfernt sind, wohl aber für die europäischen Länder. Denn diese Raketen erreichen ihre Ziele innerhalb von Minuten, und es gibt praktisch keine Vorwarnzeit.

Diesen Vertrag haben die USA 2019 unter Präsident Trump gekündigt und am 2. August 2019 ist er ausgelaufen.

Die USA hatten den Russen zuvor vorgeworfen, gegen den INF-Vertrag zu verstoßen, um damit ihre eigene Kündigung des Vertrages zu rechtfertigen. Das Problem ist, dass die USA zwar behauptet haben, Russland verstoße mit gegen den Vertrag, aber nie Beweise vorgelegt haben.

Umgekehrt haben die USA jedoch unbestritten schon lange gegen den INF-Vertrag verstoßen. Nur ein Beispiel ist die schon erwähnte US-Raketenabwehr in Europa vom Typ MK-41. Solche Startrampen, die Tomahawk-Raketen abfeuern können, an Land aufzustellen, war ein klarer Vertragsverstoß.

Und das ist nur ein Beispiel für Vertragsbrüche der USA. Ein weiteres sind Drohnen, die an Land stationiert und unbemannt sind, eine Reichweite zwischen 500 und 5.500 Kilometern haben und Atomwaffen tragen können. Per Definition fallen sie deshalb unter die Bestimmungen des INF-Vertrags. Es gibt noch weitere, belegte Vorwürfe gegen die USA, und obwohl all diese Verstöße leicht überprüfbar und unbestreitbar sind, hat Russland den Vertrag nicht gekündigt, sondern versucht, zu verhandeln.

Die Medien in Deutschland hingegen haben sich bei dem Thema damals als Pressesprecher des Pentagon aufgeführt, denn von Vertragsbrüchen der USA haben sie nie berichtet, dafür aber haben sie die unbelegten Vorwürfe der USA gegen Russland als Fakten dargestellt.

Übrigens ist die Geschichte dieser Vertragskündigung kurios. Der interessierte deutsche Bürger bekam immer wieder zu hören und lesen, wie sich deutsche Regierungspolitiker für den Erhalt des INF-Vertrags ausgesprochen haben. Das war gelogen und geheuchelt.

Als die USA im Oktober 2018 die einseitige Aufhebung des Vertrages ankündigten, hat Russland eine Resolution in die UNO-Vollversammlung eingebracht, um dieses Thema dort zu debattieren. Diese wurde mit den Stimmen aller europäischen Nato-Staaten zusammen mit den USA abgelehnt. Das ist ein deutliches Beispiel dafür, wie deutsche Politiker für das „dumme Volk“ in der Tagesschau das eine sagen und dann das Gegenteil tun.

Russland hält bisher ein freiwilliges Moratorium ein und verzichtet auf die Stationierung von landgestützten und atomar bestückten Kurz- und Mittelstreckenraketen und hofft, dass die USA davon absehen, solche Raketen in Europa zu stationieren.

Die START-Verträge

Der letzte Abrüstungsvertrag, der abgeschlossen wurde, war der START-Vertrag (Strategic Arms Reduction Treaty, Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen), der eine Begrenzung atomarer Sprengköpfe der Supermächte festschrieb und 1991 in Kraft trat. Ihm folgten 1993 der START-II-Vertrag und dann 2010 der NEW-START-Vertrag. Diese Verträge, die immer nur mit einer begrenzten Laufzeit abgeschlossen wurden, haben die Zahl der atomaren Sprengköpfe geregelt und dafür gesorgt, dass es heute, im Vergleich zum Kalten Krieg, nur einen Bruchteil dieser Waffen gibt.

Aber der heute gültige NEW-START-Vertrag sollte 2020 auslaufen, wurde jedoch 2021 unmittelbar nach Joe Bidens Amtsantritt noch einmal um fünf Jahre verlängert. 2026 wird er endgültig auslaufen.

Nach der Verlängerung des NEW-START-Vertrags im Jahre 2021 gab es monatelang keine Konsultationen über dessen Umsetzung und vor allem über einen Nachfolgevertrag, dabei war der Sinn der Verlängerung des Vertrages, Zeit zu gewinnen, um einen neuen Vertrag auszuhandeln. Schließlich bot das US-Außenministerium ein Treffen an, um die Fragen zu erörtern. Unmittelbar vor dem Treffen stellten die USA jedoch für Russland inakzeptable Vorbedingungen, weswegen das Treffen letztendlich nicht stattgefunden hat.

Das größte Problem ist, dass die im NEW-START-Vertrag vereinbarten gegenseitigen Kontrollen der strategischen Atomwaffen nicht mehr stattfinden, denn die USA verweigern den russischen Kontrolleuren seit einiger Zeit die nötigen Einreisevisa und lassen auch russische Flugzeuge, mit denen die russischen Delegationen einreisen könnten, als Folge der Russland-Sanktionen nicht mehr ins Land. Damit verhindern die USA seit langem die russischen Inspektionen der Stationierungsorte der US-Atomwaffen. Russland hat darauf im Augst 2022 reagiert und den US-Spezialisten ebenfalls die Kontrollen russische Standorte untersagt.

Ich habe darüber seinerzeit immer wieder berichtet. Der russische Standpunkt ist nicht neu und wurde von offizieller Seite immer wieder erklärt. Zuletzt habe ich darüber im Dezember 2022 berichtet und einen Artikel veröffentlicht, der die Probleme der gegenseitigen Kontrollen und die russische Sicht sehr ausführlich aufgezeigt hat.

Da es zu keiner Lösung des Problems kam und der Vertrag damit faktisch nicht mehr umgesetzt wurde, hat Russland die Umsetzung des NEW-START-Vertrages im Februar 2023 ausgesetzt. Eine Lösung des Problems ist nicht in Sicht und auch Verhandlungen über einen Nachfolgevertrag finden nicht statt.

So steht die Welt aktuell ohne Verträge zur atomaren Rüstungskontrolle da.