Warum die Sanktionen des Westens völkerrechtswidrig sind
Leser fragen mich immer wieder, warum ich behaupte, dass die Sanktionen, die der Westen einseitig gegen alle möglichen Länder der Welt verhängt, völkerrechtswidrig seien. Schließlich, so wird mir gesagt, könne doch jedes Land der Welt selbst entscheiden, mit welchem Land es zu welchen Bedingungen Handel treiben will. Das stimmt auch, aber Sanktionen sind etwas anderes. […]
Leser fragen mich immer wieder, warum ich behaupte, dass die Sanktionen, die der Westen einseitig gegen alle möglichen Länder der Welt verhängt, völkerrechtswidrig seien. Schließlich, so wird mir gesagt, könne doch jedes Land der Welt selbst entscheiden, mit welchem Land es zu welchen Bedingungen Handel treiben will.
Das stimmt auch, aber Sanktionen sind etwas anderes. Sanktionen bedeuten, dass die sanktionierenden Länder von auch von anderen Ländern verlangen – und teilweise unter Androhung von weiteren Sanktionen zu erpressen versuchen -, dass sich auch der Rest der Welt den verhängten Sanktionen anschließt. Und das darf laut UN-Charta, also der Basis des heutigen Völkerrechts, nur der UNO-Sicherheitsrat, aber kein Land und auch keine Gruppe von Ländern.
Gehen wir das also einmal zum Verständnis durch.
In Artikel 2.7 der UN-Charta erfahren wir:
„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“
Laut der UN-Charta darf sich also weder die UNO noch irgendein Staat in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen. Zwangsmaßnahmen, also Sanktionen oder gar militärische Gewalt, sind eine Ausnahme, die in Kapitel VII der UN-Charta geregelt sind.
Also schauen wir uns das Kapitel VII, das den Titel „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ trägt einmal an. Es beginnt mit Artikel 39, der lautet:
„Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.“
Zwangsmaßnahmen, also auch Sanktionen, sind nach dem Völkerrecht also nur dann erlaubt, wenn der UN-Sicherheitsrat feststellt, dass „eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung“ vorliegt. Das hat der UN-Sicherheitsrat im Falle Russlands, Venezuelas, Syriens, Weißrusslands und so weiter jedoch nicht getan, weshalb Zwangsmaßnahmen, also Sanktionen, gegen diese Länder völkerrechtlich nicht erlaubt sind.
Wer im Falle Russlands nun beispielsweise argumentiert, dass das nur deshalb nicht festgestellt wurde, weil Russland und wahrscheinlich auch China das mit ihrem Vetorecht im UN-Sicherheitsrat verhindert hätten, der hat natürlich Recht, aber das ändert nichts daran, dass es im Völkerrecht nun einmal so geregelt ist.
Das galt ja auch umgekehrt bei den vielen Angriffskriegen der USA, weil beispielsweise im Irak, wo die USA und ihre Verbündeten Großbritannien und Frankreich es per Veto verhindert hätten, wenn andere Staaten im UN-Sicherheitsrat gefordert hätten, die Kriege der USA als „eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung“ zu klassifizieren und dann Sanktionen gegen die USA zu verhängen. Und das gilt beispielsweise auch für den Krieg, den Israel derzeit mit Unterstützung des Westens führt gegen die Palästinenser führt – das als Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung“ zu klassifizieren und dann Sanktionen gegen Israel zu verhängen, würden die USA, Großbritannien und Frankreich mit ihrem Vetorecht verhindern.
Welche Zwangsmaßnahmen möglich sind, wenn der UN-Sicherheitsrat „eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung“ festgestellt hat, wird in den folgenden Artikeln geregelt. Um Sanktionen geht es in Artikel 41, der lautet:
„Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluß von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.“
Wir fassen zusammen: Einseitige Sanktionen sind laut Völkerrecht illegal. Legale Sanktionen kann nur der UN-Sicherheitsrat beschließen, so wie beispielsweise in Falle von Nordkorea. Die vom UN-Sicherheitsrat gegen das Land verhängten Sanktionen sind legal. Die vom US-geführten Westen einseitig gegen unzählige andere Länder verhängten Sanktionen sind es hingegen nicht.
Und noch etwas: Die russische Antwort auf die Sanktionen in Form des Boykotts bestimmter westlicher Waren oder des Exportverbotes bestimmter russischer Waren und Bodenschätze in den Westen ist übrigens legal, denn wie eingangs erwähnt, kann jedes Land selbst entscheiden, mit welchen Ländern es Handel treibt, wo es Zölle erhebt oder Export- und Importverbote verhängt. Illegal wird das erst, wenn ein Land andere Länder unter Druck setzt, diese einseitig getroffen Maßnahmen zu unterstützen. Das tut Russland aber nicht, wenn es den Import beispielsweise von europäischen Lebensmitteln untersagt hat, denn Russland setzt kein Land unter Druck, das gleiche zu tun.
Anders verhält sich der Westen, der bekanntlich von allen Ländern der Welt fordert, sich den westlichen Sanktionen anzuschließen und vielen Ländern auch mit Sanktionen droht, wenn sie sich dem widersetzen. Das ist laut Völkerrecht illegal, weil die Sanktionen nicht vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurde.
Übrigens hat der UNO-Menschenrechtsrat 2023 die Abschaffung einseitiger Sanktionen gefordert, aber aus irgendwelchen Gründen haben die westlichen Medien vergessen, darüber zu berichten. Die Menschen im Westen müssen ja nicht alles wissen.