Von den knapp 148.000 zur Fahndung ausgeschriebenen Personen haben lediglich 16.671 ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

BERLIN, 11. Oktober. /TASS/. Neun von zehn Personen, nach denen in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird, haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes. Das geht aus einer offiziellen Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier hervor, die der „Welt am Sonntag“ vorliegt.

Nach Angaben der Behörde haben von den knapp 148.000 zur Fahndung ausgeschriebenen Personen lediglich 16.671 (11,2 %) ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Die überwiegende Mehrheit von 87,3 % stellen ausländische Staatsangehörige. Weitere 1,5 % der Gesuchten besitzen sowohl einen deutschen Pass als auch eine zweite Staatsangehörigkeit. Somit nähert sich der Anteil von Ausländern und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit unter den von den Strafverfolgungsbehörden gesuchten Personen der 90-Prozent-Marke.

Die größten nationalen Gruppen unter den gesuchten ausländischen Staatsangehörigen stellen Personen aus Rumänien (16.123), Polen (12.721), Georgien (6.869) und der Türkei (6.696). Danach folgen Länder wie Bulgarien, Algerien, Albanien, die Ukraine und Marokko. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums spiegeln diese Zahlen lediglich die Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt wider. Haftbefehle werden täglich vollstreckt und aus dem System gelöscht, während gleichzeitig neue hinzugefügt werden.

Die Tatsache, dass neun von zehn der per Haftbefehl Gesuchten nicht ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, hat in Berlin eine heftige politische Debatte ausgelöst. „Die Zahlen sprechen für sich: Die überwiegende Mehrheit der per Haftbefehl gesuchten Verbrecher, von denen niemand weiß, welcher Beschäftigung sie nachgehen, hat keinen deutschen Pass“, erklärte Sebastian Münzenmaier, der die Anfrage gestellt hatte, gegenüber der „Welt am Sonntag“. Er plädierte für einen „radikalen Kurswechsel“: die Einführung dauerhafter und umfassender Grenzkontrollen, die sofortige Beendigung des Aufenthalts straffällig gewordener Ausländer sowie deren Strafverbüßung im Heimatland.

Auch aus der Union wurden Forderungen nach harten Maßnahmen laut, wobei betont wurde, dass jeder dieser Haftbefehle die Sicherheit des Landes untergrabe. Der innenpolitische Experte der CDU, Alexander Trom, wies darauf hin, dass die deutschen Sicherheitsbehörden seit der Wiedereinführung der Kontrollen an den deutschen Landgrenzen im September 2024 bereits mehr als 17.500 Personen festgenommen hätten, gegen die ein Haftbefehl vorlag.

Gleichzeitig forderten Vertreter der Mitte-links-Parteien eine differenzierte Betrachtung der Gesamtstatistik. So wies die Die Linke darauf hin, dass im Bericht des Bundesinnenministeriums konkrete Straftatbestände fehlten. Der Strafrechtsprofessor Michael Soyne betonte seinerseits, dass die Gesamtzahl der Haftbefehle nicht das tatsächliche Gefahrenpotenzial widerspiegele, da es sich in der überwiegenden Mehrheit der Fälle nicht um schwere Gewaltverbrechen, sondern um Wirtschafts- oder Kleindelikte handele.