Bei der Bundespressekonferenz am Montag haben sich die Sprecher von Kanzlerin und Ministerien gleich bei zwei Themen so unterhaltsam blamiert, dass mir das einen Extra-Artikel wert ist, zumal ich daran nicht ganz unschuldig bin.

Daher kurz die Vorgeschichte. Vor einigen Tagen fragte Florian Warweg, der für RT-Deutsch die Bundespressekonferenz (BPK) besucht, seine Follower auf Twitter, ob sie Fragen hätten, die sie dort gerne mal stellen würde. Und in der Tat habe ich eine Frage, die ich schon seit vier Jahren stellen möchte.

Ich schrieb ihm also, dass er doch mal fragen könnte, gegen welchen konkreten Punkt des Minsker Abkommens Russland eigentlich verstößt. Zur Erinnerung: Das Abkommen ist einfach formuliert und sehr kurz, es umfasst nur 13 Punkte auf eineinhalb Seiten. Die Details des Abkommens finden Sie hier.

Russland wird in dem Abkommen weder erwähnt, noch hat es das Abkommen als Partei unterschrieben. Politik und Medien im Westen erzählen den Menschen trotzdem seit 2015, dass die Russland-Sanktionen erst aufgehoben werden können, wenn Russland das Abkommen umsetzt. Daher interessiert mich schon lange, gegen welchen der 13 Punkte Russland angeblich verstößt.

Herr Warweg hielt die Pressesprecher für gut informiert und meinte, sie würden dann auf die russischen Soldaten verweisen, die dort angeblich aktiv sind, was gegen Punkt 10 verstoßen würde. Das fand ich super und antwortete ihm, dass er ja gemäß den Regeln der BPK eine Nachfrage stellen dürfe und daher nachfragen kann, von welchen russischen Soldaten denn die Rede sei. Schließlich ist die OSZE seit 2014 mit einer Beobachtermission vor Ort und schreibt täglich öffentlich zugängliche Berichte, aber russische Soldaten hat die OSZE dort noch nie gesehen. Kiew behauptet zwar, sie wären dort, nur gesehen wurden sie von keinem Beobachter der OSZE.

Dafür sind aber US-Soldaten als Ausbilder vor Ort, was definitiv gegen das Abkommen verstößt, denn dort wird in besagtem Punkt 10 der „Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, Militärtechnik und ebenfalls von Söldnern vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung der OSZE“ gefordert. Und US-Soldaten, die dort unbestritten tätig sind, sind auch „ausländische bewaffnete Kräfte“, die abgezogen werden müssten.

Gestern war es dann so weit. Herr Warweg hat die Frage gestellt und Pressesprecher Seibert zeigte sich noch schlechter informiert, als wir gedacht haben. Er hat schlicht gar nichts, außer Worthülsen, von sich gegeben. Er scheint das Abkommen nicht zu kennen oder komplett vergessen zu haben, was da drin steht. Jedenfalls hat er die Frage nicht beantwortet.

Herr Warweg war daher gezwungen, in seiner Nachfrage die Frage zu wiederholen, weil sie nicht beantwortet war. Seibert sah auch dabei nicht besser aus, daher lenkte er vom Thema ab und verwies auf Russlands Rolle beim Vorfall von Kertsch. Das kann man nur tun, wenn die Regeln keine weitere Nachfrage zulassen, denn beim Vorfall von Kertsch war es die Ukraine, die Russlands Grenzen verletzt hat und nicht umgekehrt. Aber Herr Seibert wurde aufgrund der Regeln der BPK nicht mit Frage konfrontiert: Was kann Russlands dafür, wenn die Ukraine seine Grenzen verletzt?

Lediglich der Sprecherin des Außenministeriums fiel zum Schluss noch ein intelligenter Satz ein und sie merkte an, es herrsche ja noch immer kein Waffenstillstand.

Da hat sie natürlich Recht, nur war das nicht die Frage. Es ging ja um die Verstöße Russlands und nicht um den Waffenstillstand. Dass bis heute kein Waffenstillstand herrscht, liegt übrigens daran, dass sich die Kriegsparteien misstrauen. Würde eine Seite, wie im Abkommen gefordert, ihre schweren Waffen abziehen, müsste sie befürchten, dass der Gegner diese Schwäche sofort ausnutzt. Und so kann man seit 2015 in den OSZE-Berichten nachlesen, dass sowohl Kiew als auch die Rebellen ihre schweren Waffen nicht abziehen, sondern bestenfalls mit den Beobachtern Katz-und-Maus spielen.

Dass dieses Misstrauen nicht abgebaut wird liegt daran, dass Kiew gegen Punkt 4 des Abkommens verstößt, in dem es sich zu einem Dialog mit den Rebellen verpflichtet hat. Um das Abkommen umzusetzen und um Vertrauen zu schaffen, gibt es nur einen Weg: Man muss miteinander reden. Nur lehnt Kiew bis heute jeden Dialog ab, obwohl es sich dazu im Februar 2015 im Zweiten Abkommen von Minsk verpflichtet hat.

Nun viel Spaß mit dem ersten von zwei aktuellen Videos aus der Serie „Regierungssprecher blamieren sich so gut sie können„.

Herr Warweg, es war sehr nett von Ihnen, dass Sie diese Frage, die ich schon seit vier Jahren stellen möchte, auf meinen Anstoß hin gestellt haben. Daher gebe ich hier Ihren Dank zurück.

Das zweite Video von der gestrigen Bundespressekonferenz ist länger. Dort wurden die Regierungssprecher nach den Waffenexporten an die Konfliktparteien im Jemen-Krieg – unter anderem Saudi-Arabien – gefragt. Und sie verweigerten so hartnäckig die Antwort auf jede Frage, dass sogar die Mainstream-Journalisten, die sonst jede unsinnige Antwort eifrig mitschreiben, ungehalten wurden.

Der Informationswert des zweiten Videos aus der Serie „Regierungssprecher blamieren sich so gut sie können“ ist also gering, der Unterhaltungswert ist für jeden politisch Interessierten jedoch umso größer.