(Polizei-) Beamte und Corona – Wie der deutsche Staat Andersdenkende einschüchtert
Die Tage der Corona-Demos zeigen deutlich, wie abweichende Meinungen in Deutschland unterdrückt werden. Egal, ob es um Demo-Verbote geht oder um die Bestrafung andersdenkender Beamter, der deutsche Staat greift durch und schüchtert Andersdenkende ein. Während ich dies schreibe, kam gerade die Meldung, dass das Verbot der Corona-Demo am 29. August in Berlin vom Gericht gekippt […]
Die Tage der Corona-Demos zeigen deutlich, wie abweichende Meinungen in Deutschland unterdrückt werden. Egal, ob es um Demo-Verbote geht oder um die Bestrafung andersdenkender Beamter, der deutsche Staat greift durch und schüchtert Andersdenkende ein.
Während ich dies schreibe, kam gerade die Meldung, dass das Verbot der Corona-Demo am 29. August in Berlin vom Gericht gekippt worden ist. Ich werde darüber heute nicht weiter berichten, denn die Entscheidung ist erstens noch nicht rechtskräftig, während ich diese Zeilen schreibe und zweitens ist zu erwarten, dass die Behörden dagegen noch Einspruch einlegen und dass sich der Rechtsstreit möglicherweise bis zum Samstag durch die Instanzen zieht. Dass ich das Verbot der Demo für einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit halte, ist kein Geheimnis und auch die Argumentation des Berliner Innensenators habe ich schon in einem Artikel auseinander genommen, denn für die von ihm angeführte – angeblich von der Demo ausgehenden – Gefahr gibt es keinerlei Hinweise, wie Sie hier nachlesen können. Das Verbot war eindeutig politisch motiviert.
Politische Repression in Deutschland
Dass es politische Repressionen in Deutschland gibt, ist kein Geheimnis. Das zeigte zum Beispiel kürzlich der Fall des Referenten im Bundesinnenministerium, der eine abweichende Meinung geäußert und klar und mit Expertenaussagen untermauert hat. Er hat dabei nur seinen Job gemacht, denn seine Aufgabe war es im Ministerium unter anderem, Gefahren einzuschätzen. Genau das hat er getan und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Corona-Einschränkungen mehr Schaden anrichten könnten, als das Coronavirus selbst. Dieser ausführlich argumentierte Standpunkt hat nicht etwa zu einer offenen Diskussion geführt, wie man es in einer Demokratie erwarten sollte, sondern zu seiner Beurlaubung.
Noch deutlicher wird es am Beispiel der Polizisten, die bei Corona-Demos als Redner aufgetreten sind. Natürlich sind Beamte grundsätzlich verpflichtet, den Weisungen ihres Dienstherrn zu folgen. Allerdings im Dienst, ich wüsste nicht, dass es Beamten in ihrer Freizeit verboten wäre, ihre Meinung – solange sie nicht strafrechtlich relevant ist – öffentlich zu äußern, auch wenn sie der des Dienstherrn widerspricht. Vielleicht habe ich hier eine Wissenslücke und ein Leser mit juristischen Kenntnissen auf diesem Gebiet belehrt mich eines Besseren.
Hinzu kommt, dass es im deutschen Recht Regelungen gibt, die das Befolgen ungesetzlicher Befehle verbieten. Wir sehen jetzt, dass diese Regelungen reine Fassade sind, denn derzeit kann man in der Praxis sehen, wie sie tatsächlich funktionieren.
Das Recht auf Widerstand in der Praxis
Deutsche Soldaten dürfen zum Beispiel keine Befehle befolgen, die dem Völkerrecht widersprechen. Aber die meisten deutschen Militäreinsätze im Ausland sind völkerrechtswidrig. Aber was würde mit einem Soldaten passieren, der einen solche Befehl ablehnt?
Das Grundgesetz sieht in Artikel 20 Absatz 4 vor, dass Widerstand gegen eine Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland erlaubt ist:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“
Aber wie soll das in der Praxis funktionieren, wenn die Regierung selbst die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet? Staatliche Stellen – auch die Justiz – würden kaum zu Widerstand gegen die eigene Regierung aufrufen, damit wären jene, die sich gegen solche Handlungen der Regierung wenden und ihr verbrieftes Recht zum Widerstand wahrnehmen, plötzlich Staatsfeinde. In der Praxis gibt es keine neutrale Stelle, die entscheiden kann, wann das Recht zum Widerstand greift. Damit ist klar, dass das Recht des Stärkeren gilt und der Stärkere ist in der Regel die Staatsgewalt.
Gleiches gilt für Polizeibeamte, die ebenfalls ein Recht – oder sogar die Pflicht – haben, sich gegen ungesetzliche Befehle zu stellen. Und die massiven Einschränkungen, die mit Corona begründet werden, müssten sehr gut begründet sein, denn die Menschenrechte sind das höchste Gut des Grundgesetzes. Inzwischen wissen wir aus den Zahlen des Robert-Koch-Instituts selbst (aber auch aus ungezählten Daten anderer Länder und aus Antikörperstudien des RKI), dass von Corona keine Gefahr ausgeht, die über das hinausgeht, was bei einer schweren Grippewelle droht.
Damit bricht das Argument, die Einschränkungen wären berechtigt, um das höchste Menschenrecht, das Recht auf Leben, zu schützen, in sich zusammen. Das Virus stellt keine so große Gefahr für das Leben dar, die es begründen würde, alle anderen Freiheitsrecht außer Kraft zu setzen oder einzuschränken. Daher müsste eigentlich jeder Polizist Anweisungen missachten, wenn er eine Demo gegen diese Maßnahmen auflösen soll.
Aber damit sind wir wieder bei der Praxis: Wer trifft die Entscheidung, welcher Befehl an einen Polizisten rechtswidrig ist? Richtig, der Staat und seine Justiz, daher würde der Polizist – selbst wenn er Recht hat – bestraft werden.
Einschüchterung von Polizisten
Bisher haben zwei Polizisten bei Corona-Demos gesprochen und beide wurden dienstlich bestraft.
Der Polizist Bernd Bayerlein war der erste, der bei einer Corona-Demo aufgetreten ist und er wurde umgehend versetzt und es wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Über die Details hat er gerade heute in einem Gespräch mit Robert Stein von NuoViso berichtet.
Der zweite Polizist, der bei einer Corona-Demo gesprochen hat, war Michael Fritsch. Ihn traf es noch härter, er wurde vom Dienst suspendiert. Und mehr noch, gerade heute hat der Spiegel berichtet, dass sogar seine Wohnung von der Polizei durchsucht wurde. Der Spiegel schrieb dazu:
„Die niedersächsische Polizei hat am Montag die Wohnung eines Kollegen durchsucht, nachdem dieser auf zwei Demonstrationen von Corona-Skeptikern als Redner aufgetreten ist. (…) Er forderte andere Polizisten auf, Widerstand gegen Corona-Maßnahmen zu leisten. Zudem stellte er die Existenz der Gewaltenteilung in Deutschland infrage und zog Vergleiche zur NS-Diktatur.“
Das klingt hart und für jeden, der die Rede von Herrn Fritsch nicht gehört hat, ist das natürlich ein Skandal, wenn das Wort „NS-Diktatur“ fällt und ein Polizist einen solchen Vergleich zieht. Aber hören Sie sich seine Rede an und entscheiden Sie selbst, ob der Spiegel den Inhalt der Rede korrekt wiedergibt.
Nach seiner Rede wurde Fritsch vom Dienst suspendiert. Nicht, weil er eine Straftat begangen hätte, sondern einfach weil er eine abweichende Meinung vertritt.
Die Beispiele beider Polizisten zeigen, dass von den Behörden sofort Exempel statuiert werden, um weitere Nachahmer aus den Reihen der Polizei davor abzuschrecken, ebenfalls öffentlich aufzutreten. Wie war das mit der Meinungsfreiheit in Deutschland?
Dass Fritsch sich nichts strafrechtliches hat zu Schulden kommen lassen, kann man auch im Spiegel lesen:
„Die Durchsuchung steht in Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren, das die Polizei Hannover eingeleitet hat. Strafrechtlich ist dem Beamten bislang offenbar nichts vorzuwerfen.“
Ist ein Disziplinarverfahren wirklich ein Grund für eine Hausdurchsuchung? Juristisch wahrscheinlich, ich weiß es nicht. Aber auch die Privatsphäre ist ein Menschenrecht und ist es angemessen, dieses Grundrecht wegen eines Disziplinarverfahrens zu verletzen? Das muss jeder moralisch für sich selbst entscheiden. Aber wo ist denn dann die Grenze? Wo muss der Schutz der Privatsphäre über einem Verstoß stehen? Bei Straftaten dürften wir uns alle einig sein, dass eine Hausdurchsuchung angemessen ist. Aber wo ist die Grenze?
Welcher Polizist wird sich nach solchen Beispielen bereit erklären, öffentlich eine abweichende Meinung zu äußern?
Ich male hier bewusst kein Katastrophenszenario an die Wand, aber unabhängig davon, ob man die Corona-Einschränkungen gut oder schlecht findet, muss jeder, der sich als Demokrat empfindet, auch für das Recht Andersdenkender kämpfen, ihre Meinung zu sagen.
Wer sich gegen das Recht Andersdenkender stellt, ihre Meinung öffentlich zu äußern, ohne Angst vor Repressionen haben zu müssen, der entlarvt sich offen als Anti-Demokrat.
Unabhängig davon, ob folgendes Zitat wirklich von Voltaire stammt oder nicht, sehe ich darin in diesen Tagen einen sehr guten moralischen Kompass, den sich Medien und Politik an den Spiegel kleben sollten:
Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst!